Werks Makler GmbH

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten, müssen Sie bei Antragstellung eine Vielzahl von Gesundheitsfragen beantworten. Die Versicherungsgesellschaften möchten den Gesundheitszustand bewerten, um das versicherungstechnische Risiko abschätzen zu können.

Die Versicherungsgesellschaften verlangen hierzu verschiedene Angaben zu Diagnosen, früheren Krankheiten, Verletzungen und generell Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten der letzten Jahre.

Dies kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um Krankheiten geht, die länger zurückliegen. Als versicherter Patient sind Sie oft nicht darüber informiert, welche spezifischen Leistungen Ärzte in Rechnung stellen oder welche Diagnosen die Ärzte Ihrer Krankenkasse gegenüber angeben.

Diese Situation führt dazu, dass es relativ schwierig ist, die Gesundheitsfragen der Versicherungsgesellschaften sauber zu beantworten. Es ist aber sehr wichtig, die Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung ernst zu nehmen und so genau und umfassend wie möglich zu beantworten. Falls der Versicherer später feststellt, dass Sie eine bestimmte Vorerkrankung hatten, diese jedoch verschwiegen haben, könnte dies zu Kürzungen oder dem vollständigen Wegfall von Leistungen führen.
In der privaten Krankenversicherung ist im schlimmsten Fall eine Anfechtung möglich – also der Verlust des Krankenversicherungsvertrages.
Dies sollte in jedem Fall vermieden werden!

Wie kann man dieses Problem nun lösen?


Gemäß § 305 Abs. 1 SGB V haben Sie das Recht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten.

Fordern Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Patientenquittung / Versichertenauskunft an.

Je nach Krankenkasse kann die Patientenquittung per App oder über ein Versichertenportal angefordert werden. Ansonsten natürlich per Mail.

Die Patientenquittung liefert wichtige Informationen zu Arztbesuchen der letzten Jahre, Diagnosen, Medikamenten, Zahnarztbesuchen usw.

Mit diesen Unterlagen können die Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung deutlich genauer beantwortet werden.

Sollten die Informationen nicht ausreichen, können Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine Versichertenauskunft nach § 83 SGB X anfordern. Diese erhalten Sie in der Regel wenige Tage nach der Anforderung zugesandt.

Darüber hinaus ist es auch möglich, eine Kopie der Patientenakte der behandelnden Ärzte einzuholen.

Problem fehlerhafter Diagnosen:

Bei Abrechnungsdiagnosen bzw. aus Ihrer Sicht falschen Diagnosen ist es nötig, eine Klarstellung schreiben zu lassen. Sprechen Sie uns hierzu bitte an. Wir unterstützen Sie in solchen Fällen.


Wichtig: Dieses Thema ist von zentraler Bedeutung bei einem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung.

Falsche oder unvollständige Angaben zu den Gesundheitsfragen können gemäß § 19 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Versicherungsgesellschaften dürfen bei einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten.


Daher ist es sehr wichtig, dass man die Gesundheitsangaben vollständig und korrekt macht.

Mit Hilfe der Patientenquittung / Versichertenauskunft ist dies in der Regel auch gut zu lösen.