Wenn man auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit nicht arbeiten kann, soll eine Krankentagegeldversicherung die Einkommenslücke schließen bzw. den Verdienstausfall übernehmen. Schließlich zahlt der Arbeitgeber nicht dauerhaft Lohn, wenn man krankheitsbedingt ausfällt.
Krankentagegeld für Arbeitnehmer / Angestellte:
Arbeitnehmer erhalten in den meisten Fällen eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen über ihren Arbeitgeber. Danach endet die Lohnfortzahlung.
Privat Krankenversicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung, die ab dem 43. Tag greift, in ausreichender Höhe als Baustein ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Krankentagegeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung.
Der Beitrag für das Krankentagegeld wird bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern zur Hälfte durch den Arbeitgeber (innerhalb der Höchstgrenzen) bezuschusst.

Wie berechnet man die benötigte Höhe des Krankentagegeldes:
Nettoeinkommen (bzw. mindestens der monatlich benötigte Bedarf)
+ Sozialversicherungsbeiträge (gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag)
+ Beitrag für die Private Krankenversicherung (inklusive Pflegeversicherung*)
*Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil
= Benötigte Absicherungshöhe pro Monat
Diese Absicherungshöhe pro Monat teilt man anschließend durch 30 Tage: Dann erhält man den Wert, den man als Krankentagegeld versichern sollte.
Die Barmenia bietet einen guten Online-Bedarfsrechner* für das Krankentagegeld an, welches man als Orientierung nutzen kann.
Hinweis: *externer Link. Auf diesen Link haben wir keinen Einfluss.
Hinweise:
- Privat Krankenversicherte sollten bei Abschluss des Krankentagegeldes die Regeln ihres Krankenversicherers prüfen.
Bei manchen Anbietern ist nur die Höhe Nettoeinkommens (ohne Sozialversicherungsbeiträge, ohne Krankenversicherungsbeiträge) versicherbar.
In dem Fall rechnet man: Nettoeinkommen durch 30 Tage und erhält die Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes. - Sobald man auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit keine Lohnfortzahlung mehr erhält, ist man nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit aber auch diese Zeiten bei der Rente angerechnet werden, kann man sich für bis zu 18 Monate pflichtversichern – vorausgesetzt, man war zuletzt mindestens ein Jahr lang rentenversicherungspflichtig. Für die Weiterführung der Rentenversicherung muss man sich aktiv bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger melden und einen Antrag stellen.

- Die Beiträge für die Rentenversicherung können mit dem privaten Krankentagegeld finanziert werden, sofern die Höhe ausreichend bemessen ist.
- Bei den meisten Angestellten steigen das Einkommen und die Krankenversicherungsbeiträge im Laufe der Jahre. Daher ist es sinnvoll, den Bedarf für das Krankentagegeld gelegentlich zu überprüfen und anzupassen.
- Viele Private Krankenversicherer bieten ihren Kunden in unregelmäßigen Abständen eine Erhöhung des Krankentagegeldes an. Teilweise sogar ohne Gesundheitsprüfung.In diesen Fällen sollte man zuerst den individuellen Bedarf berechnen (siehe oben) und dann bewerten, ob die vorhandene Absicherungshöhe noch ausreicht oder aufgestockt werden sollte.
- Unterschied Krankentagegeld und Krankengeld:
- Das Krankentagegeld schließen privat Krankenversicherte in der für Sie individuell festgelegten Höhe bei ihrer PKV ab.
- Das Krankengeld hingegen wird an Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gezahlt, wenn diese mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Das GKV- Krankengeld ist begrenzt auf einen maximalen Tagessatz (2024: 120,75 Euro pro Tag).
- Daher schließen viele privat Krankenversicherte einen vergleichbaren Wert (z.B. 120 Euro pro Tag) ab, da man diese Absicherungshöhe von der gesetzlichen Kasse kennt. Der Wert ist allerdings in den allermeisten Fällen nicht ausreichend.
Für privat Krankenversicherte ist es immer sinnvoller, den individuellen Bedarf zu ermitteln (siehe oben) und das Krankentagegeld anschließend in passender Höhe zu versichern.