Werks Makler GmbH

Zahnzusatzversicherungen, die keine Gesundheitsfragen stellen, bieten Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, welche Zähne fehlen oder wann bestimmte Behandlungen durchgeführt wurden.

Im Rahmen des Antrags werden normalerweise Gesundheitsfragen gestellt, und die Versicherungsunternehmen prüfen Ihre Antworten. Wenn bereits eine zahnärztliche Behandlung angeraten ist, in den letzten Jahren Parodontose diagnostiziert wurde oder mehr als drei Zähne fehlen, ist ein Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen oft nicht mehr möglich.

Unter den Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen können wir Ihnen zwei Anbieter besonders empfehlen: Dies sind die Hallesche Krankenversicherung sowie die Universa Krankenversicherung.
Beide Anbieter haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, so dass wir die Gesellschaften möglichst neutral gegenübergestellt haben.

Die Hallesche Krankenversicherung wurde im Jahr 1934 in Berlin gegründet und bildet einen gemeinsamen Konzern mit der Alte Leipziger Lebensversicherung.

Die Alte Leipziger – Hallesche – Gruppe zählt zu den service- und finanzstarken Anbietern und zählt seit vielen Jahren zu unseren Hauptpartnern.

Die Zahnzusatzversicherung plus.Z der Hallesche verdoppelt die Leistungen der gesetzlichen Kasse.

Die Universa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der Universa Krankenversicherung a.G. zurückgehen. Die Universa ist damit Deutschlands älteste Krankenversicherung.

Die Zahnzusatzversicherung uni-dent|Komfort verdoppelt die Leistungen der gesetzlichen Kasse und bezahlt pro Jahr 75 Euro für professionelle Zahnreinigung.  Die Zahnzusatzversicherung uni-dent|Privat orientiert sich nicht an der Vorleistung der gesetzlichen Kasse: dieser Tarif übernimmt 80 bis 90% der Gesamtrechnung. In den meisten Fällen führt dies zu einer höheren Erstattung.

Versicherungsgesellschaft Hallesche Universa Universa
Tarifname:
Beiträge:
Der Monatsbeitrag richtet sich
nach dem jeweiligen Alter:

0 – 15 Jahre: 2,20 €

16 – 20 Jahre: 2,20 €

21 – 25 Jahre: 7,10 €

26 – 30 Jahre: 7,10 €

31 – 35 Jahre: 7,10 €

36 – 40 Jahre: 7,10 €

41 – 45 Jahre: 7,10 €

46 – 50 Jahre: 9,70 €

51 – 55 Jahre: 9,70 €

56 – 60 Jahre: 9,70 €

61 – 65 Jahre: 12,80 €

66 – 70 Jahre: 12,80 €

71 – 75 Jahre: 12,80 €

76 – 80 Jahre: 12,80 €

81 – 85 Jahre: 12,80 €

86 – 90 Jahre: 12,80 €

91 – 95 Jahre: 12,80 €

Der Monatsbeitrag richtet sich
nach dem jeweiligen Alter:

0 – 15 Jahre: 5,37 €

16 – 20 Jahre: 3,58 €

21 – 25 Jahre: 5,32 €

26 – 30 Jahre: 5,46 €

31 – 35 Jahre: 6,25 €

36 – 40 Jahre: 7,30 €

41 – 45 Jahre: 8,39 €

46 – 50 Jahre: 10,88 €

51 – 55 Jahre: 12,23 €

56 – 60 Jahre: 13,37 €

61 – 65 Jahre: 14,93 €

66 – 70 Jahre: 16,17 €

71 – 75 Jahre: 16,57 €

76 – 80 Jahre: 16,47 €

81 – 85 Jahre: 15,09 €

86 – 90 Jahre: 13,80 €

91 – 95 Jahre: 12,30 €

Der Monatsbeitrag richtet sich
nach dem jeweiligen Alter:

0 – 15 Jahre: 7,09 €

16 – 20 Jahre: 8,81 €

21 – 25 Jahre: 9,93 €

26 – 30 Jahre: 13,15 €

31 – 35 Jahre: 15,92 €

36 – 40 Jahre: 18,73 €

41 – 45 Jahre: 21,08 €

46 – 50 Jahre: 26,38 €

51 – 55 Jahre: 30,71 €

56 – 60 Jahre: 34,30 €

61 – 65 Jahre: 38,98 €

66 – 70 Jahre: 41,59 €

71 – 75 Jahre: 41,79 €

76 – 80 Jahre: 40,61 €

81 – 85 Jahre: 38,36 €

86 – 90 Jahre: 35,78 €

91 – 95 Jahre: 32,13 €

Zahnersatz im Rahmen der
einfachen Regelversorgung:
100% Erstattung
zusammen mit der
gesetzlichen Kasse.
100% Erstattung
zusammen mit der
gesetzlichen Kasse.
100% Erstattung
zusammen mit der
gesetzlichen Kasse.
Hochwertiger Zahnersatz
(z.B. Brücken, Kronen, Inlays,
Onlays, Implantate, etc.):
Verdopplung des Kassenzuschusses,
maximal 100% der entstehenden Kosten.

In den meisten Fällen reduziert man
mit diesem Tarif seine Selbstbeteiligung.
Man erreicht aber sehr selten eine
Gesamterstattung von 80 – 90%.

Zahlt die gesetzliche Kasse nicht,
erfolgt keine Erstattung aus diesem Tarif.
Verdopplung des Kassenzuschusses,
maximal 100% der entstehenden Kosten.

In den meisten Fällen reduziert man
mit diesem Tarif seine Selbstbeteiligung.
Man erreicht aber sehr selten eine
Gesamterstattung von 80 – 90%.

Zahlt die gesetzliche Kasse nicht,
erfolgt keine Erstattung aus diesem Tarif.
80 – 90% Gesamterstattung:

Erstattung unter Anrechnung
der Vorleistung der gesetzlichen
Kasse bei 10 Jahren Nachweis
regelmäßiger Vorsorge.

85% bei 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge,
sonst 80% Erstattung.
Professionelle Zahnreinigung /
Zahnprophylaxe:
keine Leistung
75 € pro Kalenderjahr
75 € pro Kalenderjahr
Zahnbehandlung
(wie Wurzel- und
Parodontosebehandlung):
keine Leistung
keine Leistung
80 – 90% Gesamterstattung:

Erstattung unter Anrechnung
der Vorleistung der gesetzlichen
Kasse bei 10 Jahren Nachweis
regelmäßiger Vorsorge.

85% bei 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge,
sonst 80% Erstattung.
Kieferorthopädie
für Kinder:
keine Leistung
keine Leistung
80% Erstattung für Zahn-
und Kieferregulierung
bis zu 600 € je Kiefer.
Wartezeit:
keine
8 Monate
8 Monate
Höchstgrenzen in
den ersten Jahren:
1. Kalenderjahr
250 €

1. – 2. Kalenderjahr
500 €

1. – 3. Kalenderjahr
750 €

1. – 4. Kalenderjahr
1.000 €

Ab dem 5. Kalenderjahr
unbegrenzt
1. Versicherungsjahr:
300€

1. – 2. Versicherungsjahr:
600€

1. – 3. Versicherungsjahr:
900€

1. – 4. Versicherungsjahr:
1.200€

Ab dem 5. Kalenderjahr
unbegrenzt
1. Versicherungsjahr:
750€

1. – 2. Versicherungsjahr:
1.500€

1. – 3. Versicherungsjahr:
2.250€

1. – 4. Versicherungsjahr:
3.000€

Ab dem 5. Kalenderjahr
unbegrenzt
Online-Rechner:
Zahnzusatzversicherung - Vergleich ohne Gesundheitsfragen

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Wenn bei Vertragsbeginn bereits Zähne fehlen oder eine Behandlung zahnärztlich bereits angeraten war, kann man diese Maßnahmen nicht mehr mitversichern.

Die Zahnzusatzversicherung bezahlt die vereinbarten Kosten, wenn nach Vertragsabschluss neue Probleme auftreten.

Alle Zahnzusatzversicherungen dürfen hierzu Auskünfte des behandelnden Zahnarztes anfordern. Im Zweifel kann man seinen Zahnarzt kontaktieren und abklären, welche Maßnahmen er in seinen Unterlagen vermerkt hat.

Unsere Empfehlung:

Die Zahnzusatzversicherung plus.Z der Hallesche bietet eine Standard-Absicherung zu einem günstigen Monatsbeitrag. Die Hallesche verdoppelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (bis maximal zur Höhe der Gesamtrechnung).
Sofern die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt, erfolgt allerdings auch keine Erstattung durch die Hallesche.
Diese Zusatzversicherung stellt die Mindestabsicherung dar.

Die Zahnzusatzversicherung uni-dent|Komfort der Universa bietet zuerst einmal den gleichen Leistungsumfang wie die Hallesche. Darüber hinaus erstattet die Universa noch 75 € pro Kalenderjahr für Professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe. Dementsprechend ist der Tarif (je nach Altersgruppe) leicht teurer als die Hallesche.
Diese Zusatzversicherung liegt immer noch im günstigsten Bereich, wäre aber auf Grund der Zusatzleistungen für Zahnreinigung etwas besser.

Die Zahnzusatzversicherung uni-dent|Privat der Universa übernimmt bei der Regelversorgung ebenfalls maximal 100% der Gesamtrechnung.
Für eine höherwertige Versorgung ist dieser Tarif besser geeignet. Hier übernimmt die Universa 80 bis 90% der Gesamtrechnung (inkl. der Leistung der gesetzlichen Kasse). Die genaue Erstattungshöhe hängt davon ab, wie lange man sein Bonusheft (jährliche Kontrolluntersuchung durch den Zahnarzt) gepflegt hat. Darüber hinaus bietet dieser Tarif 80 bis 90% Erstattung für Zahnbehandlungsmaßnahmen sowie 75 € pro Kalenderjahr für Professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe.
Diese Zahnzusatzversicherung zählt zu den beliebtesten Komfort-Tarifen ohne Gesundheitsprüfung.

Sowohl die Hallesche als auch die Universa Krankenversicherung zählen zu den Top-Anbietern im Bereich der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Welcher Tarif nun individuell besser passt, ist eine individuelle Entscheidung.