Werks Makler GmbH

Die Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung sollte in der Regel das wegfallende Einkommen der versicherten Person ersetzen, bis alle Familienmitglieder auf eigenen Füßen stehen.

Faustformel:

Verbraucherschützer, Stiftung Warentest oder Finanztest empfehlen als Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung häufig das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts. Diese Größenordnung ist generell sinnvoll.

Wenn man darüber hinaus eine Immobilienfinanzierung absichern möchte, sollte man die Kreditsumme zu diesem Wert hinzurechnen.

Anwendbarkeit der Faustformel:

Diese Faustformel dient nur zur Orientierung. Je nach Anzahl der Kinder, der Familiensituation und des individuellen Bedarfs, kann die tatsächliche Versicherungssumme natürlich von diesen Richtwerten abweichen.

Höchstgrenzen beachten:

Je nach gewünschter Absicherungshöhe sollten die Untersuchungsgrenzen der Versicherungsgesellschaft beachtet werden. Ab einer bestimmten Versicherungssumme reicht es nicht mehr aus, „nur“ die Antragsfragen zu beantworten, sondern die Versicherungsgesellschaft verlangt eine ärztliche Untersuchung bzw. ein ärztliches Zeugnis.

Wer einen „einfacheren“ Vertragsabschluss ohne ärztliche Untersuchung wünscht, sollte daher die jeweiligen Untersuchungsgrenzen beachten. Häufig liegen diese – je nach Anbieter und Alter der versicherten Person – bei 300.000 Euro, 400.000 Euro oder 500.000 Euro.

Fallende Versicherungssumme oder konstante Versicherungssumme?

Die fallende Versicherungssumme wird relativ häufig bei der Absicherung von Immobilienkrediten gewählt. Hierbei reduziert sich die Versicherungssumme von Jahr zu Jahr, da durch die Tilgung des Kredits der Absicherungsbedarf ebenfalls geringer wird.

Ansonsten ist eine konstante Versicherungssumme häufig besser geeignet: Im Laufe der Jahre hat die Inflation eine recht große Wirkung auf den ursprünglich vereinbarten Wert. Die Kaufkraft der Versicherungssumme verliert also von Jahr zu Jahr ohnehin. Bei einer fallenden Versicherungssumme würde sich der Kaufkraftverlust zusätzlich negativ auswirken.

In der Praxis hat sich daher folgende Variante bewährt:

Bei Wahl einer konstanten Versicherungssumme zahlt man zwar einen höheren Monatsbeitrag, hat aber dafür auch langfristig eine höhere Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird.

Sollte man nach einer gewissen Zeit, wie z.B. 15 Jahren feststellen, dass man zu diesem Zeitpunkt eine niedrigere Summe benötigt (etwa weil der Kredit weitgehend abbezahlt ist, die Kinder aus dem Haus sind oder anderweitig ausreichend Geld vorhanden ist), kann man die Versicherungssumme später einfach reduzieren lassen. Dadurch reduziert sich ab diesem Zeitpunkt auch der zu zahlende Monatsbeitrag.

Welche Laufzeit wählt man bei der Risikolebensversicherung:

Die Laufzeit sollte ausreichend lang gewählt werden, um die Familienangehörigen finanziell abzusichern. Häufig wird daher als Minimum der Zeitraum angesetzt, bis zu dem die Kinder aus dem Haus sind und sich selbst „versorgen können“ oder der Zeitraum, bis zu dem teure Kredite abbezahlt sind.

Bei der Absicherung eines Immobilienkredits kann man sich an der geplanten Rückzahlungsdauer orientieren.

Zwei-Vertrags-Lösung bei der Risikolebensversicherung:

Für die finanzielle Absicherung der Familie wird häufig ein Zeitraum von 25 Jahren und eine konstante Versicherungssumme gewählt.

Wenn dann eine Immobilienfinanzierung dazu kommt, kann es sinnvoll sein, eine zweite Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme abzuschließen. Die Laufzeit dieser Risikolebensversicherung sollte sich an der Laufzeit des Kredits orientieren.

Mit dieser Zwei-Vertrags-Lösung kann man eine höhere Flexibilität erreichen und sowohl die Familie generell als auch den Immobilienkredit optimal absichern.