Werks Makler GmbH

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Selbständige, Freiberufler und Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers.

Ein „echter Vermögensschaden“ kann zum Beispiel durch eine Falschberatung, ein Fristversäumnis, eine Urheberrechtsverletzung, ein fehlerhaftes Gutachten oder ein Planungsfehler entstehen.
Für solche Fehler benötigt man eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung sichert solche Risiken nicht ab.

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Hausverwaltungen oder Versicherungsvermittler müssen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Andere Berufsgruppen wie Unternehmensberater, Medienunternehmen, Journalisten, Werbeagenturen, Dienstleister, Vereine, Verbände oder Beamte können eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen, um im Schadenfall keine existenzbedrohenden Forderungen ausgleichen zu müssen.
 

Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Unser Beratungsablauf zu Firmen-Versicherungen sieht wie folgt aus:

Erstgespräch Firmenversicherungen

Besprechung der grundlegenden Absicherungswünsche. Welche Versicherungen bestehen bereits. Welche Risiken sollen versichert werden. Wie sieht die Vorschadensituation aus. Allgemeine Kriterien. Wissenswertes zum Thema Gesellschaftsauswahl. Planung des weiteren Ablaufs. Welche Vorbereitungsmaßnahmen müssen im folgenden Schritt erledigt werden.

Vorbereitung der Berechnung

Einreichung der Versicherungsscheine und aktuellen Rechnungen der bisherigen Versicherungsverträge. Einreichung einer Schadenaufstellung (erhält man von der aktuellen Versicherung). Schriftliche Abklärung der für die Berechnung relevanten Punkte (je nach Versicherungssparte und Branche z.B. Betriebsart, Anzahl/Art der Beschäftigten, Umsatz, Bruttojahreslohnsumme, Unternehmenswerte, Flächen, etc.). Unterzeichnung der Maklervollmacht und Datenschutzerklärung.

Berechnungen bzw. Ausschreibung

Durchführung einer Vergleichsberechnung. Je nach Tätigkeitsart ist es sinnvoller, eine Ausschreibung bei verschiedenen Anbietern durchführeren zu lassen. Hierbei gibt es regelmäßig Rückfragen, welche in diesem Schritt geklärt werden müssen. Anschließend Ermittlung der besten Lösungsmöglichkeiten für eine optimale Absicherung des Unternehmens. Erstellung des Vergleichs mit Vor- und Nachteilen der besten Tarife.

Folgegespräch Firmenversicherungen: Tariffindung

Auswahl der passenden Tarife und Besprechung der verschiedenen Optionen. Abklärung der Vor- und Nachteile. Detailkonfiguration der gewünschten Firmenversicherungen. Abklärung optionaler Zusatzbausteine. Entscheidungsfindung.

Antragstellung

Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollen, erfolgt die Vorbereitung der Antragsunterlagen. Hierzu gehören: Angebot mit Bedingungen, Antragsunterlagen und Beratungsdokumentation. Die Unterlagen werden anschließend durch den Kunden unterzeichnet (digitale Unterschrift).

Überwachung der Policierung

Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt die Kontrolle der Antragsbearbeitung durch die Versicherungsgesellschaft. Wird die Police zeitnah und korrekt erstellt oder sind Korrekturen nötig. Wenn alles erledigt ist, erfolgt eine Terminierung für die jährliche Überprüfung der Unternehmensangaben und benötigten Absicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterscheiden sich in den Arten von Risiken, die sie abdecken, und in den spezifischen Schadensszenarien, für die sie Schutz bieten. Hier sind die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale:

1. Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Fokus: Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.

  • Typische Schäden: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Betriebsunfälle, fehlerhafte Produkte, Verletzungen von Dritten (z.B. Kunden oder Besuchern), oder Beschädigungen an fremdem Eigentum verursacht werden. Beispielsweise könnte ein Kunde in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausrutschen und sich verletzen, oder ein Mitarbeiter könnte während der Arbeit unbeabsichtigt das Eigentum eines Kunden beschädigen.

  • Typische Versicherungsnehmer: Diese Versicherung ist für nahezu alle Unternehmen wichtig, insbesondere für Betriebe mit Kundenverkehr, Produktionsbetriebe, Handwerksbetriebe und Dienstleister, die in direktem Kontakt mit Dritten stehen.

2. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

  • Fokus: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die Dritten durch Fehler oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers entstehen, ohne dass ein vorheriger Personen- oder Sachschaden vorliegt.

  • Typische Schäden: Diese Versicherung deckt sogenannte „reine Vermögensschäden“ ab, bei denen kein Personen- oder Sachschaden zugrunde liegt. Beispiele hierfür sind fehlerhafte Beratungen, falsch erstellte Gutachten, versehentlich nicht erfüllte vertragliche Verpflichtungen, die zu finanziellen Nachteilen für den Kunden führen.

  • Typische Versicherungsnehmer: Diese Versicherung ist besonders relevant für beratende und prüfende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufsgruppen, die durch ihre Arbeit direkt das Vermögen ihrer Kunden beeinflussen.

Zusammenfassung:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Personen- und Sachschäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Sie ist für fast alle Betriebe notwendig, um gegen Schäden an Dritten oder deren Eigentum abgesichert zu sein.

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckt finanzielle Verluste ab, die durch Fehler oder Versäumnisse in der beruflichen Tätigkeit entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Sie ist besonders wichtig für beratende Berufe, die durch ihre Tätigkeit finanzielle Risiken für ihre Kunden darstellen.

Die Wahl der richtigen Versicherung(en) hängt von den spezifischen Tätigkeiten und den damit verbundenen Risiken des Unternehmens ab. In vielen Fällen ist es sinnvoll, beide Versicherungen zu kombinieren, um einen umfassenden Schutz vor den unterschiedlichen Arten von Haftungsrisiken zu gewährleisten.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit ein erhöhtes Risiko haben, durch Fehler oder Fahrlässigkeit finanzielle Schäden bei Dritten zu verursachen. Dazu gehören insbesondere:

  1. Rechtsanwälte: Fehler bei der Beratung oder im Rahmen von Prozessen können zu erheblichen Vermögensschäden für Mandanten führen.

  2. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Falsche oder unvollständige Steuerberatungen oder Prüfungen können finanzielle Nachteile für Mandanten nach sich ziehen.

  3. Unternehmensberater: Empfehlungen, die zu wirtschaftlichen Schäden führen, machen eine solche Versicherung notwendig.

  4. Architekten und Ingenieure: Planungsfehler oder bauliche Mängel können teure Nachbesserungen oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

  5. Ärzte und Heilberufe: Hier spricht man oft von einer Berufshaftpflicht, da Behandlungsfehler zu hohen Schadensersatzforderungen führen können.

  6. Journalisten und Medienberufe: Falsche Berichterstattung oder Verstöße gegen das Urheberrecht können teure Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

  7. IT-Dienstleister: Fehler in der Softwareentwicklung oder der IT-Beratung können finanzielle Verluste bei den Auftraggebern verursachen.

Diese Versicherungen schützen die Berufsträger vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen, die durch Fehler, Versäumnisse oder Unachtsamkeiten in ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung sind beides Versicherungen, die beruflich bedingte Haftungsrisiken abdecken, jedoch unterscheiden sie sich in ihrem Fokus und den Arten von Schäden, die sie abdecken.

1. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

  • Fokus: Diese Versicherung deckt ausschließlich sogenannte „reine Vermögensschäden“ ab. Das sind finanzielle Schäden, die entstehen, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.
  • Typische Schäden: Beispiele für reine Vermögensschäden sind finanzielle Verluste durch falsche Beratung, fehlerhafte Gutachten, unzutreffende Steuererklärungen oder versehentliche Vertragsverletzungen.
  • Typische Berufsgruppen: Diese Versicherung ist besonders relevant für Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und andere Beraterberufe, die hauptsächlich durch ihre Beratungstätigkeit oder gutachterliche Tätigkeiten das Vermögen Dritter beeinflussen.

2. Berufshaftpflichtversicherung:

  • Fokus: Die Berufshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenderen Schutz und deckt neben reinen Vermögensschäden auch Schäden ab, die durch Personen- oder Sachschäden verursacht werden.
  • Typische Schäden: Diese Versicherung greift, wenn durch berufliche Tätigkeit Personen verletzt werden (Personenschäden), Sachschäden entstehen oder daraus resultierende finanzielle Verluste (Vermögensschäden) auftreten. Beispielsweise wenn ein Arzt einen Behandlungsfehler begeht, ein Architekt eine falsche Planung abliefert, die zu baulichen Mängeln führt, oder ein Handwerker bei seiner Arbeit Schäden an einem Gebäude verursacht.
  • Typische Berufsgruppen: Diese Versicherung ist besonders wichtig für Berufe wie Ärzte, Architekten, Ingenieure, Handwerker, aber auch für Berufe, die sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden verursachen können.

Zusammenfassung:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckt ausschließlich finanzielle Verluste ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden ab. Besonders wichtig für beratende Berufe.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Deckt ein breiteres Spektrum an Risiken ab, einschließlich Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden. Besonders relevant für Berufe, bei denen solche Schäden häufig auftreten können.

Die Wahl zwischen diesen Versicherungen hängt von der Art der beruflichen Tätigkeit und den spezifischen Haftungsrisiken ab. In vielen Fällen, insbesondere bei beratenden Berufen, kann es sinnvoll sein, beide Versicherungen zu kombinieren, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.