
Es ist grundsätzlich sehr ratsam, dass Mieter eine Privathaftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung und eine Glasversicherung abgeschlossen haben. Wenn ein Mieter durch fahrlässiges Verhalten einen Schaden in der Mietwohnung verursacht, ist er dem Vermieter gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Beispielsweise haftet der Mieter, wenn er selbst eine Wand oder Tür beschädigt oder wenn sein Kind eine Fensterscheibe zerstört.
Allerdings sind Mieter nicht immer in der finanziellen Lage, den Schadenersatz tatsächlich zu leisten. In solchen Fällen nützt dem Vermieter ein Anspruch auf Schadenersatz auf dem Papier wenig.
Daher verlangen viele Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Hausrat- und Glasversicherung von ihren neuen Mietern. Diese Anforderung ist grundsätzlich sinnvoll und aus Vermietersicht zu empfehlen.
Rechtlich gibt es jedoch einige Aspekte, die dagegen sprechen: Nach § 307 BGB darf ein Vermieter keinen Nachweis dieser Versicherungen von seinem Mieter verlangen. Es gibt hierzu bereits entsprechende Gerichtsurteile in Deutschland.
In der Praxis sollte man jedoch Folgendes bedenken: Wenn man eine Wohnung mieten möchte und der Vermieter den Nachweis dieser Versicherungen verlangt, erhöht das Vorhandensein solcher Verträge natürlich die Chancen, die Wohnung tatsächlich zu bekommen.
Der Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- und Glasversicherung ist allgemein für Mieter und Eigentümer zu empfehlen. Zudem sind diese Versicherungen in der Regel kostengünstig.
Häufig findet sich in Mietverträgen folgende Klausel:
„Der Mieter ist verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Glasversicherung abzuschließen und dies auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen.“
Es ist wichtig darauf zu achten, dass Mietsachschäden in der Privathaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (z.B. 1.000.000 Euro) mitversichert sind.
Neben der Privathaftpflichtversicherung ist es sinnvoll, dass Mieter auch eine Hausrat- und Glasversicherung nachweisen können. Diese Versicherungen schützen persönliche Gegenstände und die Einrichtung der Wohnung sowie bei Glasschäden.
Durch den Nachweis dieser Versicherungen sind sowohl Mieter als auch Vermieter vor unerwarteten Kosten und Schäden geschützt. Wir empfehlen daher, potenzielle Mieter dazu zu ermutigen, diese Versicherungen abzuschließen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen.