Werks Makler GmbH

Die Elternzeit, eine kostbare Phase der Elternschaft, wirft oft Fragen zur Krankenversicherung auf. Hier beleuchten wir die verschiedenen Aspekte und Regelungen, die während dieser Zeit relevant sind.

Die Elternzeit im Überblick: Eine unbezahlte Auszeit

Elternzeit gewährt Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Während dieser Zeit gibt es jedoch keinen Lohn. Stattdessen kann Elterngeld beantragt werden.

Einige private Krankenversicherungen bieten in manchen Tarifen eine sechsmonatige Beitragsfreistellung während der Elternzeit an. Auf ein paar Regelungen der Allianz, der Barmenia, der Hallesche und der Universa Krankenversicherung möchten wir an dieser Stelle eingehen.

Die Elternzeit im Überblick: Eine unbezahlte Auszeit

Elternzeit gewährt Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Während dieser Zeit gibt es jedoch keinen Lohn. Stattdessen kann Elterngeld beantragt werden.

Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer während der Elternzeit:
Pflichtversichert vs. Freiwillig versichert

Pflichtversichert: Wenn Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich pflichtversichert waren und das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit fortbesteht, entfallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.

Sofern während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, fallen wiederum Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an.

Freiwillig versichert: Arbeitnehmer, die vorher freiwillig gesetzlich versichert waren, müssen weiterhin Beiträge zahlen.

Als freiwillig versichert gilt man dann, wenn das Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag (im Jahr 2024 liegt der Wert bei 69.300 Euro).

Eine Ausnahme besteht bei einer möglichen Familienversicherung über den Ehepartner.
Das gleiche gilt für Selbständige, die in Elternzeit gehen und deren Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist.

Private Krankenversicherung während der Elternzeit: Beitragspflicht und Ausnahmen

Beitragspflichtig: Privat Krankenversicherte müssen ihre Beiträge während der Elternzeit weiter entrichten, da sie einkommensunabhängig sind.

Dazu kommt, dass bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern während der Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss wegfällt und sich dadurch der PKV-Beitrag erhöht.

Diese Mehrbelastung wird aber auf der anderen Seite durch zwei Faktoren wieder reduziert:

Sofern der Ehepartner weiterhin arbeitet und privat krankenversichert ist, kann sich in der Elternzeit der Krankenversicherungszuschuss des Arbeitgebers erhöhen – sofern der maximal mögliche Zuschuss noch nicht ausgeschöpft wurde.

Zusätzlich erhalten privat Versicherte als Ausgleich für die höheren Krankenversicherungskosten meist ein etwas höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte.
Dies hat folgenden Grund: Der Staat zieht bei gesetzlich Pflichtversicherten bei der Berechnung des Elterngelds eine Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Bei privat Krankenversicherten wird diese Pauschale nicht abgezogen, so dass der Anspruch auf Elterngeld etwas höher liegen kann.

Ausnahmen: Einige Versicherungsgesellschaften bieten in bestimmten Tarifen eine Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs an. Eine Übersicht mehrerer privater Krankenversicherer mit besonderen Regelungen finden Sie auf der unteren Tabelle.

Wir weisen darauf hin, dass wir bewusst nur wenige Krankenversicherer mit besonderen Leistungen während der Elternzeit hier abbilden. Selbstverständlich haben auch weitere Versicherer vergleichbare Regelungen.

Sonstige Hinweise zum Thema Beitragsbefreiung bei Elternzeit für privat Krankenversicherte

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif sind die Regelungen zum Thema Beitragsbefreiung bei Elternzeit etwas unterschiedlich. Die Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen erläutert und an dieser Stelle nur verkürzt dargestellt.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Beitragsbefreiung oft für den reinen Krankenversicherungstarif gilt. Zusatzbausteine (wie z.B. Pflegeversicherung, Krankentagegeld, Beitragsentlastungstarif für die PKV) sind in der Regel weiterhin kostenpflichtig.

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden.
Die individuellen Bedingungen können variieren, daher ist eine Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse ratsam.

In der Beratung zur Private Krankenversicherung werden viele relevante Faktoren, Kennzahlen und die individuelle Situation berücksichtigt, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Die Regelungen der Universa, Barmenia oder der Hallesche sind in den hier genannten Tarifen besonders familienfreundlich und können einen gewissen Einfluss bei der Wahl des passenden privaten Krankenversicherers haben.

Insgesamt sollte bei dem Wechsel in die Private Krankenversicherung das Gesamtpaket passen.

Krankenversicherer Regelungen Besonderheiten
Allianz Krankenversicherung – Tarif MeinGesundheitsschutz Best
Beitragsbefreiung:
6 Monate für ein Elternteil
• Kinderbetreuungspauschale
• Haushaltshilfe
• Entbindungspauschale bei Hausgeburten
Barmenia Krankenversicherung – Tarif einsA expert / expert+
Beitragsbefreiung:
6 Monate für ein Elternteil
• Kinderbetreuungspauschale
• Haushaltshilfe
• Entbindungspauschale bei Hausgeburten
Hallesche Krankenversicherung – Tarif NK.Select
Beitragsbefreiung:
12 Monate für das Kind
• Kinderbetreuungspauschale
• Haushaltshilfe
• Entbindungspauschale bei Hausgeburten
• Besondere Regelungen im Tarif NK.select XL Bonus beachten.
Universa Krankenversicherung – Tarif uni-TopIPrivat 300
Beitragsbefreiung:
6 Monate für ein Elternteil
6 Monate für ein Kind (plus Geburtsmonat)
• Kinderkrankengeld
• Familien-/Haushaltshilfe
• Umfangreiche Leistungen bei Schwangerschaft / Entbindung
• Kinderwunschbehandlung
• Kryokonservierung
Quelle: Eigene Recherchen.
Werks Makler GmbH, Stand 08.2024.
Keine abschließende Aufzählung.
Es handelt sich um ausgewählte Versicherer.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen für die Details.