Werks Makler GmbH

Die Sorge um die Bezahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter beschäftigt viele Versicherte und Personen, die in die PKV wechseln könnten. Angesichts steigender Kosten und einer möglicherweise sinkenden Rente stellt sich die Frage, wie man sich finanziell absichern kann. Ein sinnvoller Ansatz ist die Nutzung von sogenannten Beitragsentlastungstarifen, die von vielen Versicherern angeboten werden. Diese Tarife sind darauf ausgelegt, die PKV-Beiträge im Alter durch vorheriges Sparen dauerhaft zu senken.

Schon bei der Wahl des Versicherungsanbieters können Sie zusätzlich wesentlich dazu beitragen, künftige Beitragserhöhungen zu begrenzen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Höhe der gebildeten Alterungsrückstellungen. Diese unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft enorm.

PKV-Beitragsentlastungstarife: Eine Lösung für stabile Beiträge im Alter

Beitragsentlastungstarife, auch bekannt als „Zusatzbaustein zur Beitragsreduzierung im Alter“ oder „Beitragssenkungskomponente“, ermöglichen es Versicherten, monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen. Dieses gesparte Kapital wird dann im Alter verwendet, um die PKV-Beiträge zu reduzieren. Solche Tarife funktionieren ähnlich wie eine Rentenversicherung und können in der Regel ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung abgeschlossen werden. Je früher man mit einem solchen Beitragsentlastungstarif beginnt (oder je höher die Sparrate ist), desto wirksamer ist die Beitragsentlastung im Alter.

Eine Alternative zu Beitragsentlastungstarifen ist die eigenständige Geldanlage, beispielsweise in eine Basis-Rente bzw. Rürup-Rente. Die Funktionsweise der Basis-Rente beleuchten wir im zweiten Teil dieses Artikels.

Beitragsentwicklung GKV und PKV von 2005 bis 2025

Vorteile von Beitragsentlastungstarifen:

  • Arbeitgeberzuschuss: Ein besonderer Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass der Arbeitgeber den Sparbeitrag zur Beitragsentlastung hälftig bezuschusst, sofern der maximale Arbeitgeberzuschuss nicht bereits durch die regulären PKV-Beiträge ausgeschöpft ist.

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Ein Großteil der Beiträge zum Beitragsentlastungstarif ist (sowohl für Angestellte als auch für Selbständige) steuerlich absetzbar. Durch die hohe steuerliche Absetzbarkeit reduziert sich der eigene Nettoaufwand für den Beitragsentlastungsbaustein oft sehr deutlich.

  • Flexibilität: Viele Beitragsentlastungstarife bieten hohe Flexibilität, was die Höhe und den Beginn der Beitragsentlastung betrifft. So kann man entscheiden, ob die Entlastung schon ab dem 62. Lebensjahr, ab dem 65. oder ab dem 67. Lebensjahr greifen soll.

  • Garantierte Beitragsreduzierung im Alter: Sowohl Angestellte, Selbständige als auch Beamte profitieren im Alter durch eine Reduzierung des Krankenversicherungsbeitrags, wenn zuvor ein Beitragsentlastungstarif bestand.

Nachteile von Beitragsentlastungstarifen:

  • Lebenslange Beitragszahlung: Die Beiträge für einen Beitragsentlastungstarif innerhalb einer Krankenversicherung müssen in der Regel lebenslang gezahlt werden, auch nach Renteneintritt. Dies erschwert natürlich eine Vergleichbarkeit mit einer externen Kapitalanlage (wie z.B. einer Basis-Rente).

  • Verlust der Beiträge bei Beendigung: Bei vorzeitiger Kündigung des Tarifs oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft können die eingezahlten Beiträge verloren gehen. Eine Kapitalauszahlung in einer Summe oder eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich. Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, das angesparte Kapital beitragsmindernd zu verwenden, beispielsweise durch Anrechnung auf Krankenzusatzversicherungen.

  • Keine Garantie: Die Höhe der späteren Beitragsentlastung ist nicht garantiert und hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der Versicherungsgesellschaft und anderen Faktoren ab, wie der Kapitalverzinsung und der Lebenserwartung. Es ist generell auch möglich, dass ein Krankenversicherer den Beitrag für einen Beitragsentlastungsbaustein nachträglich erhöht.

Für wen sind Beitragsentlastungstarife sinnvoll?

Beitragsentlastungstarife können insbesondere für gutverdienende Angestellte interessant sein, da sie von den Vorteilen der Arbeitgeberzuschüsse und steuerlichen Absetzbarkeit profitieren.

Selbstständige hingegen müssen die Kosten vollständig selbst tragen, was im Vergleich zu einem Arbeitnehmer ein Nachteil ist.

Grundsätzlich sind Beitragsentlastungsbausteine allerdings für alle Personen sinnvoll, die sich privat krankenversichern.

Wenn die Krankenversicherungsbeiträge im Alter durch einen Beitragsentlastungstarif reduziert werden können, ist das für jede Person zuerst einmal ein großer Vorteil.

Zu prüfen wäre, ob ein separater Finanzierungsbaustein in Form einer Basis-Rente die bessere Alternative zum Beitragsentlastungstarif in der PKV darstellt – oder man im besten Fall beide Modelle kombiniert.

PKV Beiträge im Alter

Alternative: Basis-Rente

Die Basis-Rente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist ein privates Altersvorsorgeprodukt, das eine wichtige Rolle bei der langfristigen Finanzplanung spielen kann, insbesondere wenn es darum geht, die Kosten der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter zu decken.

Als Teil der ersten Säule der Altersvorsorge bietet die Basis-Rente steuerliche Vorteile während der Ansparphase und kann im Ruhestand eine zuverlässige Einkommensquelle darstellen.

Im Vergleich zum vorher beschriebenen PKV- Beitragsentlastungstarif werden die Beiträge für die Basis-Rente nur bis zum Rentenbeginn (z.B. mit 67 Jahren) gezahlt und nicht darüber hinaus.

Funktionsweise der Basis-Rente

Die Basis-Rente ist kapitalgedeckt, was bedeutet, dass der Versicherte während der Ansparphase regelmäßig Beiträge in den Vertrag einzahlt. Diese Beiträge werden angesammelt und verzinst, um später in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt zu werden. Die Form der Kapitalanlage kann bei Vertragsabschluss selbst bestimmt werden. Bei langen Laufzeiten eignen sich Verträge mit einem hohen Sparanteil in günstige und sehr gute ETFs.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf einem Umlageverfahren basiert, ist das eingezahlte Kapital in der Basisrente fest angelegt und bis zur Auszahlung im Rentenalter nicht verfügbar. Dies sichert die langfristige Finanzierung, erlaubt jedoch keinen vorzeitigen Zugriff auf das Geld.

Vorteile der Basisrente

Einer der größten Vorteile der Basis-Rente liegt in den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Besonders für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet die Basis-Rente eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Je höher das Einkommen und der Steuersatz, desto größer fallen die steuerlichen Vorteile aus. Aber natürlich ist der Abschluss einer Basis-Rente auch für Angestellte oder Beamte sinnvoll, um die Krankenversicherungsbeiträge im Alter zu finanzieren.

Ein weiterer Vorteil der Basis-Rente ist die Sicherheit, dass das angesparte Kapital ausschließlich für die Altersvorsorge (bzw. der Bezahlung von Krankenversicherungsbeiträgen) verwendet wird. Anders als bei anderen Sparformen kann das Geld aus einem Basisrenten-Vertrag nicht für andere Zwecke, wie den Kauf einer Immobilie, genutzt werden. Dies schützt das Altersvorsorgevermögen vor unüberlegten Ausgaben und sorgt dafür, dass im Ruhestand ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Basis-Rente zur Finanzierung der PKV-Beiträge im Alter

Die Basis-Rente kann besonders hilfreich sein, um die PKV-Beiträge im Alter zu finanzieren. Da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter tendenziell steigen, ist es wichtig, rechtzeitig Rücklagen zu bilden. Die Basis-Rente bietet eine zuverlässige und (relativ) planbare Rentenzahlung, die zur Deckung der laufenden PKV-Beiträge verwendet werden kann. „Relativ planbar“, da die zukünftige Entwicklung von Aktienfonds / ETFs natürlich nicht vorhergesagt werden kann.

Die Kombination der steuerlichen Vorteile während der Ansparphase und die Sicherheit einer lebenslangen Rente machen die Basis-Rente zu einem effektiven Baustein in der Altersvorsorge, besonders für die Absicherung der Krankenversicherungsbeiträge.

Für wen ist die Basis-Rente geeignet?

Die Basis-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die keine verpflichtenden Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Aber auch gutverdienende Angestellte oder Beamte können von der Basis-Rente profitieren, insbesondere wenn sie zusätzliche Altersvorsorge betreiben und Steuervorteile nutzen möchten.

Zu beachten ist, dass das Einkommen ausreichend hoch und stabil sein sollte, um die erforderlichen Einzahlungen leisten zu können.

In der Regel sind aber bei Basis-Renten Reduzierungen des laufenden Beitrags oder (jährliche) Zuzahlungen möglich, so dass eine gewisse Flexibilität vorhanden ist.

Nachteile und Einschränkungen der Basis-Rente

Trotz ihrer Vorteile bringt die Basis-Rente auch einige Nachteile mit sich.
Zum einen ist sie unkündbar, was bedeutet, dass einmal eingezahltes Kapital nicht mehr vorzeitig entnommen werden kann. Eine Beitragsfreistellung (z.B. bei finanziellen Problemen) ist jederzeit möglich.

Zudem sind die Verwaltungskosten während der Ansparphase zu berücksichtigen, die das angesparte Kapital belasten können.
Bei der Beratung zum Thema Basis-Rente als Finanzierungsbaustein zur PKV achten wir daher sehr genau auf die enthaltenen Vertragskosten (wie die Effektivkostenquote oder laufende Verwaltungskosten).
Wir empfehlen Anbieter mit geringeren Kostenquoten.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Vertragsguthaben im Todesfall in der Regel nicht vererbbar ist, es sei denn, es wurde ein spezieller Hinterbliebenenschutz vereinbart. Den Ehepartner  kann man über eine Rentengarantiezeit aber zumindest für eine fest vereinbarte Dauer mit absichern.

Fazit

Die Basis-Rente stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, die Finanzierung der PKV-Beiträge im Alter (zumindest teilweise) sicherzustellen.

Bei Auswahl eines finanzstarken Versicherers mit einem leistungsstarken ETF als Motor, sauberen Versicherungsbedingungen und einer vergleichsweise niedrigen Kostenquote ist die Basis-Rente hervorragend als Finanzierungsbaustein für die PKV geeignet.

Trotz ihrer Unflexibilität im Hinblick auf fehlende Entnahmemöglichkeiten oder einer (über den Ehepartner hinausgehenden) fehlenden freien Vererbbarkeit bleibt die Basis-Rente ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Finanzplanung, insbesondere wenn es um die Deckung von Gesundheitskosten im Alter geht.

Ob der Beitragsentlastungstarif innerhalb der PKV oder die Basis-Rente als „externer Vertrag“ besser ist, kann man seriös gar nicht beantworten, weil es zu viele Unbekannte in dieser Gleichung gibt. Wenn es finanziell möglich ist, macht eine Kombination beider Bausteine Sinn, um der Bezahlbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge im Alter gelassen entgegensehen zu können.