Werks Makler GmbH

Anfang September 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf für die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024“ vorgelegt. Dieser Entwurf sieht eine erhebliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für gut verdienende Angestellte vor, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auf 69.300,00 Euro angehoben.
Ab dem 01.01.2024 gilt man erst ab einem Jahreseinkommen von 69.300,00 Euro als versicherungsfrei. Das bedeutet, dass Angestellte, die mehr als 5.775,00 Euro im Monat verdienen, den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen. Und dieser Höchstbeitrag durchbricht die Schallmauer von 1.000 Euro pro Monat.

Für diejenigen, deren Einkommen diese Grenze übersteigt, besteht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert dazu: „Die Versicherungsfreiheit besteht von Beginn der Beschäftigung an, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.“ Arbeitnehmer, die unterhalb dieser Grenze verdienen, müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben und haben keine Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Ab dem 01.01.2024 müssen gut verdienende Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen über 5.775,00 Euro mit deutlich höheren Krankenkassenbeiträgen rechnen. Laut den Berechnungen, die im November 2023 vorlagen, wird der durchschnittliche Beitrag im kommenden Jahr deutlich über 1.000 Euro pro Monat liegen. Hinzu kommen mögliche Kosten für freiwillige Zusatzversicherungen, wie etwa eine Krankenhaus-Zusatzversicherung, Zahn-Zusatzversicherung oder andere ergänzende Versicherungen.

Für gut verdienende Angestellte bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung ab dem Jahr 2024.

Beispielberechnung Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz Krankenkasse:
14,6%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenkasse:
1,6%
Beitragssatz Pflege-Pflichtversicherung (ohne Kind):
4,0%
Gesamt:
20,2%
Beitragsbemessungsgrenze 2024:
5.175,00 Euro
Prognose Krankenkassenhöchstbeitrag 2024:
1045,45 Euro*
Weitere Einflussfaktoren auf den Preis 2024:
 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das Problem, dass die gesetzlichen Krankenkassen trotz eines Steuerzuschusses von 16,5 Milliarden Euro eine riesige Finanzierungslücke von mehreren Milliarden Euro haben.

Demzufolge werden weitere Erhöhungen des allgemeinen Beitragssatzes bzw. des Zusatzbeitrags für die gesetzlichen Kassen diskutiert. Der vorgenannte durchschnittliche Krankenkassenbeitrag von 1045,45 Euro kann also noch weiter steigen , wenn der Beitragssatz in den kommenden Wochen erhöht werden muss.

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass seit dem 01.07.2023 die Beiträge in der Pflegeversicherung geändert wurden.

Durch die letzte Pflegereform stieg der Beitragssatz zur Pflege-Pflichtversicherung für Kinderlose auf 4%.

Wenn man 1 Kind hat, reduziert sich der Beitrag auf 3,4%. Eltern mit mehr als einem Kind sollen in der Pflege-Pflichtversicherung etwas weniger bezahlen als Kinderlose oder Eltern mit einem Kind.

Der Beitrag soll ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte pro Kind gesenkt werden. Die Entlastung wird auf maximal 1,0 Prozent begrenzt (§ 55 Abs. 3 SGB XI).

Im Durchschnitt muss man als gut verdienender Angestellter aber mit einem Krankenkassenbeitrag von deutlich mehr als 1.000 Euro rechnen.

Wenn Sie Interesse an einem Wechsel in die PKV als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.