Werks Makler GmbH

Betriebliche Altersvorsorge

Altersvorsorge über die Firma

Wenn ein Arbeitnehmer etwas über seine betriebliche Altersvorsorge wissen möchte, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diesen umfassend und wahrheitsgetreu zu informieren. Unter Umständen wäre der Arbeitgeber sogar schadenersatzpflichtig, wenn er seine Informationspflicht versäumt und für den Arbeitnehmer finanzielle Nachteile entstehen.

Beim Thema betriebliche Altersvorsorge gibt es für Arbeitgeber einige Haftungsfallen, die man durch entsprechende Maßnahmen entschärfen kann.
Wir unterstützen Arbeitgeber hierbei, um das Thema professionell und kostengünstig auszulagern.

Wieso ist dieses Thema so wichtig?

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung. Jeder Arbeitnehmer kann also eine Betriebsrente über seinen Arbeitgeber abschließen. Steuerliche Vorteile, Einsparung von Sozialabgaben und ein Arbeitgeberzuschuss machen die Betriebsrente zu einer attraktiven Möglichkeit einer Altersvorsorge. Der Arbeitgeber darf hierbei bestimmen, mit welcher Versicherungsgesellschaft er zusammenarbeiten möchte.

Für den Arbeitgeber ist es sinnvoll, eine „Unternehmenslösung“ zu installieren, um sich im Wettbewerb um gute Mitarbeiter besser positionieren zu können und gleichzeitig klare Regelungen zu schaffen.

Leistungen der Betriebsrente:

Wie funktioniert die Betriebsrente?

Für Arbeitgeber sind folgende Faktoren wichtig:

  • Der Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern eine sehr gute Betriebsrente anbieten.
  • Die Betreuung der Mitarbeiter und Beratung zur Betriebsrente sollte professionell und unabhängig vom Arbeitgeber erfolgen.
  • Der Verwaltungsaufwand für die Einrichtung und Abwicklung der Betriebsrente sollte für den Arbeitgeber gering sein.
  • Alle gesetzlichen Vorgaben sollten eingehalten werden und Haftungsrisiken für den Arbeitgeber vermieden werden.
  • Der Arbeitgeber möchte eine besonders attraktive Betriebsrente anbieten, um sich im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern besser positionieren zu können.

Für wen ist die Betriebsrente geeignet:

Die Betriebsrente eignet sich für alle Arbeitnehmer. Auch in kleinen Firmen besteht das Recht des Mitarbeiters, eine Betriebsrente abzuschließen.
Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist die Betriebsrente ebenfalls geeignet. Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Sprechen Sie bitte zuerst Ihren Arbeitgeber an, welche Modelle er Ihnen für die Betriebsrente anbietet. Meistens darf man seine Betriebsrente nicht selbst auswählen, sondern der Arbeitgeber entscheidet.

Wenn Sie Arbeitgeber / Firmeninhaber sind und eine Betriebsrente für Ihre Mitarbeiter installieren wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Unser Beratungsablauf zu Firmen-Versicherungen sieht wie folgt aus:

Erstgespräch Firmenversicherungen

Besprechung der grundlegenden Absicherungswünsche. Welche Versicherungen bestehen bereits. Welche Risiken sollen versichert werden. Welche Wünsche bestehen hinsichtlich der Betriebsrente. Wissenswertes zum Thema Gesellschaftsauswahl. Planung des weiteren Ablaufs. Welche Vorbereitungsmaßnahmen müssen im folgenden Schritt erledigt werden.

Vorbereitung der Berechnung

Sofern bereits eine Betriebsrente besteht: Einreichung der Versicherungsscheine zur Bewertung. Immer nötig: Schriftliche Abklärung der für die Berechnung relevanten Punkte (Angaben zu Mitarbeitern, Lohnniveau, Kontaktdaten, Abklärung des Beratungsablaufs, Abklärung der Tarifvariante, usw.).

Unterzeichnung der Maklervollmacht und Datenschutzerklärung.

Berechnungen

Bei der Betriebsrente erfolgt eine Berechnung erst nach einer Beratung zu den Absicherungswünschen des Arbeitnehmers und gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben des Arbeitgebers.

Für Geschäfsführer einer GmbH / Kapitalgesellschaft kann eine individuelle Beratung erfolgen.

Folgegespräch Firmenversicherungen: Tariffindung

Auswahl der passenden Tarife und Besprechung der verschiedenen Optionen. Abklärung der Vor- und Nachteile. Detailkonfiguration der gewünschten Firmenversicherungen. Abklärung optionaler Zusatzbausteine. Entscheidungsfindung.

Antragstellung

Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollen, erfolgt die Vorbereitung der Antragsunterlagen. Hierzu gehören: Angebot mit Bedingungen, Antragsunterlagen und Beratungsdokumentation. Die Unterlagen werden anschließend durch den Kunden unterzeichnet (digitale Unterschrift).

Überwachung der Policierung

Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt die Kontrolle der Antragsbearbeitung durch die Versicherungsgesellschaft. Wird die Police zeitnah und korrekt erstellt oder sind Korrekturen nötig. Wenn alles erledigt ist, erfolgt eine Terminierung für eine spätere Überprüfung des Vertrages oder für die Analyse weiterer Verträge.