Werks Makler GmbH

Bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen begegnen uns häufig die Begriffe „Nettobeitrag“ und „Bruttobeitrag“. Viele Menschen vermuten hierbei einen Bezug zu Steuern, was jedoch nicht der Fall ist. Tatsächlich geht es um die Art und Weise, wie Versicherungsprämien kalkuliert werden.

Der Bruttobeitrag, manchmal auch als Tarif-, Garantie- oder Maximalbeitrag bezeichnet, ist der ursprünglich kalkulierte Beitrag für eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung. Um sicherzustellen, dass alle potenziellen Kosten gedeckt sind, berechnen die Versicherungsgesellschaften diesen Beitrag auf Basis einer vorsichtigen Schätzung der Leistungsfälle – also der Fälle, in denen Versicherte tatsächlich berufsunfähig werden oder während der Vertragslaufzeit versterben.

Theoretisch müssten Versicherte diesen Bruttobeitrag zahlen. In der Praxis kommt es jedoch oft zu Abzügen, die den Beitrag senken.

Nettobeitrag = Zahlbeitrag

Versicherungsgesellschaften erwirtschaften regelmäßig Überschüsse, die dazu verwendet werden, die Beiträge zu reduzieren. Der Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt, ist der Betrag, den Versicherte nach Abzug dieser Überschüsse tatsächlich zahlen müssen. In Preisvergleichen wird in der Regel der Nettobeitrag angezeigt, da dies der Betrag ist, der letztendlich vom Konto abgebucht wird.

Wichtige Hinweise:

  • Überschüsse werden jährlich neu festgesetzt. Sollte ein Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaften, steigt der Zahlbeitrag entsprechend an.
  • Wenn ein Versicherer gar keine Überschüsse mehr erzielt, kann der Nettobeitrag bis auf die Höhe des Bruttobeitrags ansteigen.
  • Es ist daher ratsam, nicht nur den Nettobeitrag, sondern auch den Bruttobeitrag zu beachten.
  • Außerdem ist es natürlich sicherer, wenn man langjährig erfahrene und finanzstarke Versicherungsgesellschaften wählt, bei denen die Gefahr einer Verteuerung geringer ist.

Wie entstehen Überschüsse?

Überschüsse bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen können auf verschiedene Weise entstehen:

  1. Risikoüberschüsse: In der Praxis werden weniger Menschen berufsunfähig oder sterben als ursprünglich kalkuliert.
  2. Kostenüberschüsse: Die tatsächlichen Verwaltungskosten oder Vertriebskosten fallen häufig niedriger aus als kalkuliert.
  3. Überschüsse aus Kapitalanlagen: Versicherer investieren Kundengelder am Kapitalmarkt. Ein Teil der daraus resultierenden Erträge fließt in die Überschüsse ein.

Diese Überschüsse werden genutzt, um den Beitrag zu senken, sodass Versicherte statt des hohen Bruttobeitrags den niedrigeren Nettobeitrag zahlen.

 

Sollte man Anbieter mit hohem Bruttobeitrag meiden?

Die Qualität des Versicherers und die Versicherungsbedingungen sollten immer an erster Stelle stehen. Trotzdem ist es sinnvoll, neben dem aktuellen Nettobeitrag auch den Bruttobeitrag zu prüfen. Versicherer mit einem niedrigen Bruttobeitrag bieten tendenziell ein geringeres Risiko für künftige Beitragserhöhungen.

Rückblickend haben die meisten guten Versicherer ihre Nettobeiträge stabil gehalten. Es gab jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Beiträge deutlich stiegen, was für die Versicherten ärgerlich war. Daher kann es vorteilhaft sein, einen finanzstarken Versicherer zu wählen, der gleichzeitig einen moderaten Bruttobeitrag anbietet.

Können die Beiträge über den Bruttobeitrag hinaus steigen?

Der Bruttobeitrag stellt die Höchstgrenze dar, die der Versicherer in Rechnung stellen darf, wenn die Überschüsse wegfallen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollte die Kalkulation langfristig nicht mehr ausreichen oder eine Insolvenz drohen, kann der Versicherer gemäß § 163 VVG oder § 314 VAG die Beiträge über den Bruttobeitrag hinaus erhöhen. Solche Schritte erfordern jedoch eine tatsächliche Notlage und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben.