Ärzte übernehmen in unserer Gesellschaft eine besondere Verantwortung. Ob niedergelassene Ärzte, angestellte Ärzte oder Zahnärzte: die hohe Verantwortung ist einem besonders hohen Risiko ausgesetzt.
Eine falsche Diagnose, ein Behandlungsfehler oder eine lückenhafte Dokumentation können aus einem medizinischen Fall schnell einen juristischen machen.
Die Absicherung über eine leistungsstarke Berufs-Haftpflichtversicherung für Ärzte ist daher existenziell wichtig.
Neben dem Haftungsrisiko besteht darüber hinaus eine Verantwortung für die Arztpraxis. Wie sichert man die Praxis, den Praxisbetrieb und nicht zuletzt die Mitarbeiter gut ab?
Was passiert, wenn ein Wasserschaden oder ein gesundheitlicher Ausfall des Arztes den Praxisbetrieb zum Stillstand kommen lässt?
Mit zunehmender Digitalisierung führen Cyber-Attacken gegen Arztpraxen zu ernsthaften Problemen, wenn Patientendaten illegal entwendet wurden oder die Praxissoftware durch einen Hacker blockiert wird. Wie kann man sich gegen solche Schäden versichern?
Das Versicherungsangebot für Arztpraxen ist sehr umfangreich.
Aus der Vielzahl an Angeboten eine maßgeschneiderte Absicherung zu erhalten, die im Ernstfall schnellstmöglich hilft und dem Arzt bzw. der Praxis den Rücken freihält, ist schon eine kompliziertere Aufgabe.
Zu unseren zentralen Themen zählt die Überprüfung und Bewertung bestehender Versicherungsverträge von Arztpraxen.
Die ersten drei Risiken können sinnvollerweise über eine maßgeschneiderte Multi-Risk-Police für Arztpraxen gebündelt werden. Die übrigen drei Risiken können in der Regel besser separat vereinbart werden.
Im Wettbewerb um gute Mitarbeiter bieten immer mehr Arztpraxen eine bessere medizinische Versorgung (in Form einer betrieblichen Krankenversicherung) und betriebliche Altersversorgung für ihre Angestellten.
Darüber hinaus können Sie gerne unseren Digitalen Finanzmanager nutzen, um eine individuelle und persönliche Beratung zu erhalten.
Besprechung der grundlegenden Absicherungswünsche. Welche Versicherungen bestehen bereits. Welche Risiken sollen versichert werden. Wie sieht die Vorschadensituation aus. Allgemeine Kriterien. Wissenswertes zum Thema Gesellschaftsauswahl. Planung des weiteren Ablaufs. Welche Vorbereitungsmaßnahmen müssen im folgenden Schritt erledigt werden.
Einreichung der Versicherungsscheine und aktuellen Rechnungen der bisherigen Versicherungsverträge. Einreichung einer Schadenaufstellung (erhält man von der aktuellen Versicherung). Schriftliche Abklärung der für die Berechnung relevanten Punkte (je nach Versicherungssparte und Branche z.B. Betriebsart, Anzahl/Art der Beschäftigten, Umsatz, Bruttojahreslohnsumme, Unternehmenswerte, Flächen, etc.). Unterzeichnung der Maklervollmacht und Datenschutzerklärung.
Durchführung einer Vergleichsberechnung. Je nach Tätigkeitsart ist es sinnvoller, eine Ausschreibung bei verschiedenen Anbietern durchführeren zu lassen. Hierbei gibt es regelmäßig Rückfragen, welche in diesem Schritt geklärt werden müssen. Anschließend Ermittlung der besten Lösungsmöglichkeiten für eine optimale Absicherung des Unternehmens. Erstellung des Vergleichs mit Vor- und Nachteilen der besten Tarife.
Auswahl der passenden Tarife und Besprechung der verschiedenen Optionen. Abklärung der Vor- und Nachteile. Detailkonfiguration der gewünschten Firmenversicherungen. Abklärung optionaler Zusatzbausteine. Entscheidungsfindung.
Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollen, erfolgt die Vorbereitung der Antragsunterlagen. Hierzu gehören: Angebot mit Bedingungen, Antragsunterlagen und Beratungsdokumentation. Die Unterlagen werden anschließend durch den Kunden unterzeichnet (digitale Unterschrift).
Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt die Kontrolle der Antragsbearbeitung durch die Versicherungsgesellschaft. Wird die Police zeitnah und korrekt erstellt oder sind Korrekturen nötig. Wenn alles erledigt ist, erfolgt eine Terminierung für die jährliche Überprüfung der Unternehmensangaben und benötigten Absicherung.
Eine Multi-Risk-Police ist in der Regel ein Bündelvertrag aus folgenden Absicherungen:
Der Versicherungsschutz einer Multi-Risk-Police ist in der Regel sehr umfassend und führt daher zu einer schnelleren Regulierung im Schadenfall.
Durch die Rundum-Absicherung gibt es tendenziell weniger Rückfragen, weniger Kürzungsmöglichkeiten durch die Versicherungsgesellschaft und damit letztendlich weniger Stress für die Arztpraxis.
Nach einem Im Schadenfall ist es für die Praxis am Wichtigsten, den Praxisbetrieb so schnell wie möglich fortsetzen zu können.
Daher ist eine leistungsstarke Multi-Risk-Police im Vergleich zu separaten Einzelverträgen etwas besser und sicherer. Im Rahmen unserer individuellen Beratung ermitteln wir die Absicherungswünsche und stellen verschiedene Lösungen vor.
Wir haben es schon oft erlebt, dass Arztpraxen nicht korrekt bzw. nicht ausreichend versichert waren - obwohl die Versicherungsgesellschaft im Hintergrund den Anschein erweckt, dass die Versicherung für Ärzte optimal geeignet sei.
Ein Versicherungsvertrag beinhaltet immer auch verschiedene Lücken oder Risiken. Diese kann man minimieren.
Dazu bedarf es aber einer optimalen Bedarfsanalyse, maßgeschneiderten Lösungen und einer regelmäßigen Überprüfung der Situation.
Dies bezieht sich auf die Arztpraxis und die dazugehörigen Versicherungsverträge.
Wir stellen immer wieder fest, dass Arztpraxen Versicherungsverträge haben, die vor 10 oder 20 Jahren abgeschlossen wurden und kaum aktualisiert oder an die neuen Gegebenheiten angepasst wurden.
Häufig sind die Preise für solche Verträge zwar relativ günstig: der Ärger im Schadenfall ist aber oft leider vorprogrammiert.
Daher legen wir besonders hohen Wert darauf, Verträge regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.
Schadenbeispiel 1: Probleme mit der Berufshaftpflichtversicherung
In einer Allgemeinarztpraxis arbeiten neben dem Praxisinhaber mehrere angestellte Ärzte. Der Praxisinhaber hatte es versäumt, die erfolgreiche Facharztprüfung und die damit verbundenen neuen Tätigkeitsfelder eines angestellten Arztes seiner Berufshaftpflichtversicherung mitzuteilen.
Es kam wie es kommen musste: Leider ergab sich durch einen Behandlungsfehler des angestellten Arztes eine Gesundheitsschädigung eines Patienten.
Die Berufshaftpflichtversicherung wollte die Kosten hierfür nicht tragen, da das neue Tätigkeitsfeld des Arztes nicht in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurde.
Schadenbeispiel 2: Ärger mit der Geschäftsinhaltsversicherung
Ein junger Zahnarzt hatte nach einigen Jahren der Tätigkeit als angestellter Zahnarzt eine Zahnarztpraxis übernommen. Für das Praxisinventar hat er eine entsprechende Geschäftsinhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgeschlossen. Die Versicherungssumme hatte er mit der Steuerberaterin und dem bisherigen Praxisinhaber geschätzt.
Ein Brand in der Etage unter der Zahnarztpraxis weitete sich auf die Zahnarztpraxis aus und zerstörte einen Großteil des Inventars.
Der Gutachter der Versicherungsgesellschaft stellte zwar eindeutig fest, dass es sich um einen versicherten Brandschaden handelte; allerdings wurde auch die Versicherungssumme überprüft. Hierbei ergab sich, dass die Versicherungssumme des Inventars mit mindestens 200.000 Euro Neuwert hätte angesetzt werden müssen.
Dadurch ergab sich eine Unterversicherung von 50%. Die Versicherungsgesellschaft musste daher nur die Hälfte des Schadens übernehmen.
Schadenbeispiel 3: Fehlende Elektronikversicherung
Nach Praxisschluss an einem Freitagnachmittag hatten versehentlich weder der Arzt noch seine Angestellten die Fenster der Arztpraxis verschlossen. Starke Regenfälle am Wochenende führten dazu, dass Regenwasser in die Praxisräume eindringen konnte.
Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte die EDV-Anlage sowie die Elektronik eines hochwertigen und teuren Behandlungsstuhles.
Der Arzt hatte zwar eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen, welche Leitungswasserschäden abgedeckt. Witterungsniederschläge bzw. eindringendes Regenwasser waren aber in der Police nicht abgedeckt. Eine Elektronik-Pauschalversicherung war ebenfalls nicht integriert.
Daher wurden die Kosten im fünfstelligen Bereich von der Versicherung nicht übernommen. Durch den Schaden stand die Praxis obendrein für fünf Tage still, so dass der finanzielle Folgeschaden noch höher war.
Schadenbeispiel 4: Cyber-Angriff auf eine Arztpraxis
Eine Angestellte einer Arztpraxis erhielt eine vermeintliche Kunden-E-Mail und klickte einen auf den ersten Blick unauffälligen Link an. Allerdings handelte es sich um einen Cyber-Angriff, welcher eine Erpressung der Arztpraxis zur Folge hatte. Die Hacker konnten einen Trojaner auf dem Computer der Arztpraxis platzieren und damit den Zugriff auf die elektronischen Patientendaten verhindern. Der Praxisbetrieb musste gestoppt werden, weil eine Behandlung der Patienten so nicht mehr möglich war.
Die Arztpraxis war zwar mit einer Berufshaftpflichtversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Praxis-Rechtsschutzversicherung relativ gut aufgestellt. Für einen solchen Cyber-Angriff hätte die Arztpraxis allerdings eine passende Praxis-Cyber-Versicherung benötigt.
Daher musste der Arzt selbst nach geeigneten Spezialisten suchen, die das Problem nach einigen Tagen kostenpflichtig beheben konnten. Alleine die Suche nach den passenden Programmierern, die kurzfristig helfen konnten, dauerte zwei Tage. Das größte (finanzielle) Ärgernis war bei diesem Schadenfall der mehrtägige Stillstand der Praxis.
Gute Praxis-Cyber-Versicherungen arbeiten mit spezialisierten IT-Firmen zusammen, die genau auf solche Attacken vorbereitet sind und oft schnell Hilfe bieten können.
Fazit:
Unsere Aufgabe ist es nicht, den Ärzten zu sagen, welche Versicherungsgesellschaft die "Beste" oder "Günstigste" ist. Wir benennen solche Lücken, die trotz vorhandener Versicherungsverträge entstehen können.
Und wir nennen geeignete Lösungsansätze, damit der Arzt bzw. die Arztpraxis in den allermeisten denkbaren Schadenfällen nicht vor solche Überraschungen gestellt werden kann, eben weil der Versicherungsschutz generell sehr breit aufgestellt ist.
Unser Ziel ist es, dass sich Ärzte auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können - und im Schadenfall die Abwicklung durch Profis übernommen wird - damit der Praxisbetrieb so schnell wie möglich fortgesetzt werden kann.
Eine Praxis-Ausfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit oder Unfall des Praxis-Inhabers.
Wenn der Praxis-Inhaber längere Zeit ausfällt, laufen die Kosten der Praxis natürlich weiter. Dies sind beispielsweise Personalkosten, Miete, Pacht, Nebenkosten, Finanzierungskosten, ggf. entgangene Gewinne.
Die Krankentagegeldversicherung des Arztes deckt in den meisten Fällen bestenfalls das persönliche Einkommen des Arztes ab - nicht aber die Kosten der Praxis.
Eine normale Ertragsausfallversicherung hilft in der Regel auch nicht weiter. Die Ertragsausfallversicherung greift nämlich nicht bei Ausfall / Krankheit des Arztes, sondern wenn die Praxis auf Grund eines Brand- oder Leitungswasserschadens vorübergehend geschlossen bleiben muss.
Die Praxis-Ausfallversicherung sichert also die Kosten bei Ausfall des Arztes ab.
An dieser Stelle gibt es enorme Unterschiede in den Versicherungsbedingungen.
Hier nur einige Punkte, die wir bei unserer Empfehlung berücksichtigen:
Mögliche Highlights:
Eine Arztpraxis ist natürlich auch ein Unternehmen. Viele Unternehmensprozesse sind automatisiert oder haben Schnittstellen zur digitalen Welt. Cyberrisiken wie Hackerangriffe, IT-Ausfälle, verschlüsselte Patientendaten oder weitere Cyberkriminalität sind ein ernst zu nehmendes Risiko.
Die Praxis-Cyber-Versicherung umfasst einerseits die Eigenschadendeckung und andererseits die Absicherung von Ansprüchen Dritter (Haftpflichtschäden).
Damit schützt sie Arztpraxen zuverlässig bei digitalen Risiken.
Ein entscheidender Aspekt für eine Arztpraxis ist die schnellstmögliche Fortsetzung des Praxisbetriebs nach einem Hackerangriff.
Eine gute Praxis-Cyber-Versicherung bietet hierfür nicht nur organisatorische und fachliche Unterstützung durch eigene IT-Experten, sondern auch notwendiges Know-how für den Umgang mit staatlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung. Darüber hinaus enthält die Cyber-Versicherung verschiedene finanzielle Leistungen.
Ärzte haben während ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko.
Daher müssen Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Eine Praxis-Rechtsschutzversicherung bietet Ärzten und Zahnärzte eine Absicherung bei einem drohenden Rechtsstreit.
Welche Themen kann man mit einer Rechtschutzversicherung abdecken?
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist der Baustein „Praxis-Vertrags-Rechtsschutz“. Dieser ist aber nicht in jedem Vertrag enthalten.
Besonders günstige Angebote enthalten in der Regel keinen Praxis-Vertrags-Rechtsschutz.
Bei unserer Beratung achten wir natürlich sehr auf die Unabhängigkeit der Rechtsschutzversicherung sowie dem Leistungsumfang des Vertrages.