Werks Makler GmbH

Wenn man auf der Suche nach einer Unfallversicherung ist, führt der Weg oft über ein Vergleichsportal im Internet. Dort werden Preise und Bedingungen mit einem einfachen Klick verglichen und bewertet. Eine sehr gute Note für die Versicherungsbedingungen und eine nahezu 5-Sterne-Bewertung vermitteln ein gutes Gefühl beim zügigen Abschluss eines Vertrags.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es oft scheinbar unwichtige Punkte gibt, die durchaus relevant sein können. Ein solcher Punkt ist die Frage nach der Abdeckung von Eigenbewegungen. Dieser wird in manchem Vergleichsportal nur als ein Aspekt unter Vielen aufgeführt – in seiner Bedeutung aber überhaupt nicht erfasst.

Beginnen wir mit der Definition eines Unfalls:

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Dies sollte eigentlich klar sein, insbesondere die Anforderung, dass die Einwirkung von außen erfolgen muss.

Die Unfallversicherung leistet beispielsweise in folgenden Fällen:

  • bei einem Verkehrsunfall
  • wenn man im Winter auf Glatteis ausrutscht
  • wenn man beim Ski fahren mit einer anderen Person kollidiert

     

Damit eine Unfallversicherung zahlt, muss als erste Grundvoraussetzung dieser Unfallbegriff erfüllt sein.

Gelegentlich stößt man auf den Begriff „Eigenbewegungen“, der manchmal in der Unfallversicherung abgedeckt ist – und manchmal nicht.

Betrachten wir diesen Punkt genauer. Was sind eigentlich Eigenbewegungen?

Eigenbewegungen sind Reflexhandlungen oder typische Bewegungen des Körpers, die ohne gleichzeitige äußere Einwirkung vollzogen werden.

Die Formulierung mag sperrig sein. Hier sind konkrete Beispiele:

  1. Das Verdrehen des Fußes während des Joggens.
  2. Man knickt beim Ski fahren um und verletzt sich schwer.
  3. Beim Treppensteigen führt eine falsche Bewegung zu einer Verletzung.
  4. Ein Tennisspieler streckt sich, um einen hoch geworfenen Ball zu erreichen.
  5. Körperliche Drehbewegungen während sportlicher Aktivitäten.
  6. Das Greifen nach einem herabfallenden Gegenstand.
  7. Beim Fußballspiel knickt man gefährlich um und zieht sich eine Verletzung zu.

Wenn ich eine Unfallversicherung abschließe, wünsche ich sicherlich, dass alle diese Beispiele eindeutig mitversichert sind. Doch hier kann der Ärger beginnen. Wenn meine Unfallversicherung keine Eigenbewegungen mitversichert hat, wird es mit einer Leistung aus der Unfallversicherung direkt schwieriger.

Die Versicherungsgesellschaft beruft sich darauf, dass die Verletzung nicht durch einen Unfall von außen verursacht wurde, sondern durch eine Eigenbewegung. Dies bedeutet, die Versicherung muss keinen Cent bezahlen, wenn Eigenbewegungen nicht ausdrücklich mitversichert sind.

Natürlich gibt es immer wieder Grenzfälle: Man verdreht sich den Fuß beim Ski laufen und daraus folgt ein Sturz mit schwerer Verletzung.
Hier liegt ja irgendwie beides vor – Eigenbewegung und Unfall.

An einem solchen Punkt kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bei denen Gutachter eingeschaltet werden und letztendlich ein Richter entscheidet, ob die Unfallversicherung zahlen muss oder nicht.

Um solche Unsicherheiten zu vermeiden, ist es ratsam, Unfallversicherungen zu wählen, die Eigenbewegungen von vornherein mitversichern.

Lücken im Versicherungsschutz schließen:

Aus unserer Sicht gibt es nicht die „in allen Bereichen beste Unfallversicherung“. Selbst unter den sehr guten Anbietern gibt es Vor- und Nachteile.
Eigenbewegungen sind ein wichtiges Kriterium, wenn man gerne Ski fahren geht, wenn man joggt, wenn man Sport macht, wenn man generell die vorgenannten Beispiele sauber mitversichern möchte.

Aber auch wenn die Versicherungsgesellschaft Eigenbewegungen mitversichert, kommt es noch auf die genaue Definition an.

Zwei Beispiele:

Die Baloise Unfallversicherung im Tarif „Gold“ leistet auch bei Eigenbewegungen. Dies ist ein Top-Tarif mit ausgezeichnetem Preis-/Leistungsverhältnis.
Schäden durch Eigenbewegungen an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und Blutung innerer Organe wären aber selbst bei der Baloise nicht mitversichert.

Die Haftpflichtkasse zählt seit Jahren ebenfalls zu unseren absoluten Favoriten in der Unfallversicherung. Die Haftpflichtkasse versichert Eigenbewegungen in der leistungsstärksten Tariflinie „Einfach Komplett“ mit.
Ausgeschlossen bleiben allerdings Schäden an Bandscheiben. Dennoch: Dies ist eine der besten Regelungen insgesamt.

Fazit zum Thema Unfallversicherung und Eigenbewegungen:

Die Mitversicherung von Eigenbewegungen ist sicherlich sinnvoll und kann bei Grenzfällen einen Rechtsstreit mit der Unfallversicherung verhindern. Gerade für sportlich aktive Menschen ist der Abschluss einer Unfallversicherung, welche Eigenbewegungen einschließt, absolut zu empfehlen.

Andererseits: Es gibt sehr gute Unfallversicherungen, die keine Eigenbewegungen mitversichert haben. Dies ist beispielsweise der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse. Kein Tarif erfüllt alle Bedingungskriterien „optimal“ – und häufig wünscht man sich auch „nur“ ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.

Wenn man Eigenbewegungen allerdings mitversichern möchte, sollte man einen Tarif wie „Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse auswählen. Dieser bietet einen sehr hohen Leistungsumfang in den allermeisten Bereichen – und ist dafür betrachtet preislich sogar noch relativ günstig.