Werks Makler GmbH

Wohngebäudeversicherung

Schutz des Wohngebäudes

Unabhängig davon, ob man Eigentümer eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses ist: Unwetter, Erdbeben, Brände, Leitungswasserschäden, Überschwemmung – viele Gefahren gefährden die Substanz eines Gebäudes. Die finanziellen Risiken, die sich daraus ergeben, können und sollten mit einer passenden Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.

Problematische Themen bei der Wohngebäudeversicherung sind einerseits die seit Jahren stark ansteigenden Kosten, welche bei allen Anbietern zu Preissteigerungen führen. Diese Beitragssteigerungen führen seit Jahren immer wieder zu Unzufriedenheit.

Ein zweites gravierendes Problem ist die oft nicht ausreichende Versicherungssumme. Sehr viele Häuser in Deutschland sind falsch versichert bzw. unterversichert, was im Schadenfall erhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben kann. Wenn die Versicherungssumme nicht ausreichend bemessen ist, führt dies bei teuren Schäden zu einer anteilsmäßigen Kürzung. Bei teuren Schäden geht es dann schnell um sehr hohe Summen.

Insbesondere bei älteren Verträgen bestehen häufig verschiedene Deckungslücken in den Bedingungen und im Hinblick auf die Versicherungssumme.

Wenn wir ein Angebot für eine Wohngebäudeversicherung berechnen, berücksichtigen wir daher immer die aktuellen „echten“ Begebenheiten (wie Gebäudeart, Flächen, Ausstattung, usw.). Erst wenn diese Punkte sauber zusammengefasst wurden, kann man ein maßgeschneidertes Angebot berechnen.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Unsere Vorgehensweise bei der Überprüfung der Wohngebäudeversicherung:

Unterlagen besorgen

Bitte lassen Sie uns die folgenden Unterlagen Ihrer bisherigen Wohngebäudeversicherung zukommen: Aktuelle bzw. letzte Beitragsrechnung, Versicherungsschein mit Angaben zum Leistungsumfang, Bedingungen, Schadenaufstellung (erhalten Sie von der bisherigen Versicherung). Sie können uns alternativ auch eine Vollmacht geben, damit wir diese Unterlagen anfordern.

Angaben zum Gebäude auf den aktuellen Stand bringen

Im zweiten Schritt erhalten Sie einen Fragebogen, um uns die aktuellen Angaben (wie Gebäudeart, Flächen, Ausstattung, usw.) zu Ihrem Wohngebäude zukommen zu lassen. Dieser Punkt ist sehr wichtig, da veraltete Angaben in Versicherungspolicen einer der Hauptgründe sind, warum es im Schadenfall Probleme geben kann. Dies soll vermieden werden.

Angebotsberechnung

Wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir mit der Berechnung beginnen. Es folgen: Auswahl der passenden Tarife und Gegenüberstellung dieser. Detailkonfiguration des bestmöglichen Tarifs (detaillierte Leistungen). Zuletzt: Klärung der optionalen Bausteine.

Antragstellung

Wenn eine Entscheidung getroffen wurde: Vorbereitung der Antragsunterlagen. Erstellung der Beratungsdokumentation. Kündigung der Vorversicherung. Unterzeichnung der Antragsunterlagen durch den Kunden (in der Regel ist eine digitale Unterschrift möglich).

Überwachung der Policierung

Wenn der Antrag bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht wurde, warten wir die Rückmeldung ab. Es folgt die Kontrolle der Antragsbearbeitung bzw. Überprüfung des Versicherungsscheins. Parallel überwachen wir, ob die Vorversicherung die Kündigung bestätigt, damit es zu keiner Doppelversicherung kommt.

Wichtige Informationen zur Wohngebäudeversicherung

Überschwemmungen und Hochwasser gehören zu den häufigsten Ursachen für sehr teure Versicherungsschäden. Die dabei entstehenden Kosten können schnell in den mittleren fünfstelligen Bereich gehen. Häufig resultieren diese Kosten nicht primär aus direkten Schäden am Gebäude, sondern aus den notwendigen Maßnahmen wie dem Abpumpen von Wasser, der Reinigung und der Trocknung der betroffenen Bereiche. Den Aufwand, beispielsweise einen mit Schlamm gefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.

Zu den Elementarschäden zählen, je nach Versicherer, Ereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben, ErdrutscheLawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

Unsere Welt erlebt derzeit einen Klimawandel, dem man sich nicht entziehen kann und auch nicht sollte.

Die Mehrheit der Experten ist sich einig, dass wir in den kommenden Jahren mit einer Zunahme extremer Wetterereignisse rechnen müssen.

Wir empfehlen daher dringend, in jede Wohngebäudeversicherung Elementarschäden einzuschließen.

 

Neben den Standardgefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel ist es dringend ratsam, auch Elementarschäden in die Versicherung einzuschließen, da diese einen erheblichen Anteil an den Gesamtschäden ausmachen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Schadensfälle auftreten, die nicht eindeutig einer der genannten Gefahren zugeordnet werden können und dadurch zu Streitigkeiten führen.

Im Streitfall: Beweislastumkehr

Die Absicherung durch den Baustein „unbenannte Gefahren“ sorgt für eine Art Umkehr der Beweislast. Dadurch wird die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, den Schaden zu regulieren, es sei denn, sie kann nachweisen, dass der Schadensfall zu den „klaren Ausschlüssen“ gehört. Zu solchen Ausschlüssen zählen beispielsweise Krieg, vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden durch Kernenergie. Diese Risiken sind nicht versicherbar, und der Baustein „unbenannte Gefahren“ würde in diesen Fällen auch keinen Schutz bieten.

Beispielfall 1 zum Thema unbenannte Gefahren:

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob bei einem überfluteten Gebäude ein Elementarschaden vorliegt. Deutsche Gerichte haben entschieden, dass eine teilweise Überflutung des Grundstücks nicht zwangsläufig als Überschwemmung gilt. Dies kann zwar verwirrend sein, führt aber dazu, dass die Wohngebäudeversicherung möglicherweise keine Entschädigung zahlt, selbst wenn nicht das gesamte Grundstück überschwemmt war. Versicherungsnehmer, die Elementarschäden in ihrer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen haben, aber nach einer Überschwemmung ohne Entschädigung dastehen, werden dies kaum nachvollziehen können. Solche Grenzfälle treten immer wieder auf, und letztlich entscheiden die Gerichte, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Diese Unzufriedenheit kann durch den Baustein „unbenannte Gefahren“ gemildert werden. Bei einem umstrittenen Schadensfall wäre der Schaden zunächst durch diesen Baustein gedeckt, was bedeutet, dass die Versicherung auch bei einer Teilüberflutung zahlen müsste.

Beispielfall 2 zum Thema unbenannte Gefahren:

Ein weiteres Beispiel wäre ein Schadensfall, bei dem durch Baumaßnahmen auf benachbarten Grundstücken oder Straßen Erschütterungen verursacht werden, die Risse oder andere Schäden am eigenen Gebäude hervorrufen. Solche Schäden fallen weder unter Sturmschäden, Brandschäden, Leitungswasserschäden noch unter Elementarschäden. Ohne den Schutz durch „unbenannte Gefahren“ besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz. Man müsste sich dann mit rechtlicher Unterstützung gegen den Verursacher des Schadens zur Wehr setzen, der in der Regel seine eigene Haftpflichtversicherung einschaltet. Diese wird versuchen, die Übernahme der Kosten zu verweigern oder zu minimieren. Eine einfachere und erfolgversprechendere Lösung wäre, wenn die eigene Wohngebäudeversicherung durch den Baustein „unbenannte Gefahren“ den Schaden abdecken würde.

Hinweis: Je nach Versicherer können diese Beispiele unpassend sein. Man sollte daher im Zweifel den Wortlaut der Versicherungsbedingungen prüfen.

Fazit zum Thema unbenannte Gefahren:

Natürlich ist ein solcher Baustein mit einem spürbaren Mehrbeitrag verbunden. Dennoch ist er sehr sinnvoll, da ein Wohngebäude in der Regel einen Wert von mehreren Hunderttausend Euro darstellt. Um den Versicherungsschutz für Ihr Haus optimal zu ergänzen, ist die Entscheidung für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren eine lohnende Überlegung.

Der Baustein „unbenannte Gefahren“ in der Wohngebäudeversicherung bietet zwar einen erweiterten Versicherungsschutz, schließt jedoch einige Risiken ausdrücklich aus.
Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen von Anbieter zu Anbieter etwas unterscheiden. Dies hier ist eine exemplarische Beschreibung eines großen deutschen Versicherers.

Zu den meistens nicht versicherten Punkten gehören:

  1. Gefahren, die bereits in anderen Versicherungsbedingungen abgedeckt oder versicherbar sind (z.B. nach den allgemeinen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung).
  2. Risiken, deren Versicherung durch die Versicherungsgesellschaft abgelehnt wurde.
  3. Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Grundwasser und Sturmflut.
    Diese müssen über den Baustein Elementarschäden versichert werden.
  4. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, diese Öffnungen entstanden durch ein versichertes Ereignis und verursachten einen Gebäudeschaden.
  5. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie Maßnahmen der Staatsgewalt.
  6. Schäden an oder durch Pflanzen und Tiere.
  7. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
  8. Schäden aufgrund fehlerhafter Konstruktion, Planung oder Instandhaltung.
  9. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Rost, Schimmel, Fäulnis, Insekten, Schädlinge (z.B. Hausbockkäfer), Schwamm und holzzerstörende Pilze.
  10. Schäden durch Baumaßnahmen (einschließlich Renovierung oder Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück.
  11. Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten.
  12. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die noch nicht bezugsfertig hergestellt sind.
  13. Bestimmte Gegenstände wie Glas, Keramik, Porzellan sowie Scheiben und Platten aus Kunststoff sind nicht versichert.

Diese Ausschlüsse zeigen, dass trotz des erweiterten Schutzes durch „unbenannte Gefahren“ nicht alle möglichen Risiken abgedeckt sind.

Dennoch bietet der Baustein "unbenannte Gefahren" mit der Funktion der Beweislastumkehr im Schadenfall den maximal möglichen Versicherungsschutz.

Eine Best-Leistungs-Garantie (Marktgarantie) in der Wohngebäudeversicherung bietet mehrere Vorteile, die den Versicherungsschutz erheblich verbessern und dem Versicherungsnehmer zusätzliche Sicherheit geben. Hier sind die wichtigsten Vorteile:

  1. Maximaler Versicherungsschutz: Mit einer Best-Leistungs-Garantie garantiert der Versicherer, dass der Versicherungsnehmer immer den bestmöglichen Schutz erhält. Sollte eine andere Wohngebäudeversicherung auf dem Markt bessere Leistungen bieten, passt der Versicherer den eigenen Schutz entsprechend an, ohne dass der Versicherungsnehmer dafür zusätzliche Prämien zahlen muss.

  2. Automatische Leistungsanpassung: Die Versicherung passt automatisch ihre Leistungen an, wenn neue, bessere Konditionen auf dem Markt verfügbar sind. Dies erspart dem Versicherungsnehmer die mühsame Suche nach besseren Angeboten und den Aufwand eines Versicherungswechsels.

  3. Sicherheit vor Deckungslücken: Eine Best-Leistungs-Garantie reduziert das Risiko von Deckungslücken. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer immer die umfassendste und aktuellste Deckung hat, was besonders in komplexen Schadenfällen von großem Vorteil sein kann.

  4. Kostenersparnis: Da der Versicherer die besten Leistungen ohne zusätzliche Kosten anbietet, kann der Versicherungsnehmer langfristig Geld sparen. Es entfällt die Notwendigkeit, regelmäßig den Versicherer zu wechseln, um von besseren Konditionen zu profitieren.

  5. Schutz vor Änderungen der Marktbedingungen: Sollte sich der Versicherungsmarkt ändern und neue Risiken auftauchen, die bisher nicht abgedeckt waren, wird der Versicherungsnehmer durch die Best-Leistungs-Garantie automatisch mit dem neuen Schutz versorgt.

  6. Stressfreiheit und Bequemlichkeit: Die Garantie bietet dem Versicherungsnehmer eine bequeme Lösung, da er sich keine Sorgen darüber machen muss, ob sein Versicherungsschutz noch zeitgemäß ist oder ob es bessere Angebote gibt.

Insgesamt erhöht eine Best-Leistungs-Garantie den Wert der Wohngebäudeversicherung erheblich, indem sie für kontinuierlichen, umfassenden Schutz sorgt und den Versicherungsnehmer vor potenziellen Risiken und unnötigen Kosten schützt.

Ein Nachhaltigkeitsbaustein in der Wohngebäudeversicherung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl ökologisch als auch finanziell von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Vorteile:

  1. Förderung umweltfreundlicher Materialien und Bauweisen: Ein Nachhaltigkeitsbaustein unterstützt den Einsatz ökologisch nachhaltiger Materialien und Bauweisen bei Reparaturen oder dem Wiederaufbau nach einem Schaden. Dies trägt dazu bei, den ökologischen Fußabdruck des Gebäudes zu reduzieren und eine umweltfreundliche Sanierung zu ermöglichen.

  2. Unterstützung erneuerbarer Energien: Oftmals beinhaltet der Nachhaltigkeitsbaustein auch eine finanzielle Unterstützung für die Installation oder Reparatur von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen. Dies kann die Energiekosten senken und zur Energiewende beitragen.

  3. Zuschüsse für energieeffiziente Modernisierungen: Dieser Baustein kann auch Zuschüsse oder erweiterte Deckungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes bieten, etwa für die Dämmung, den Austausch von Fenstern oder die Installation moderner Heizsysteme.

  4. Wertsteigerung des Gebäudes: Durch die Förderung nachhaltiger Bauweisen und Technologien kann der Wert des Gebäudes langfristig gesteigert werden. Energieeffiziente und umweltfreundliche Häuser sind auf dem Immobilienmarkt oft gefragter und erzielen höhere Preise.

  5. Beitrag zum Klimaschutz: Die Integration eines Nachhaltigkeitsbausteins in die Versicherungspolice unterstützt aktiv den Klimaschutz. Versicherungsnehmer können sicher sein, dass sie nicht nur ihr Eigentum schützen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten.

  6. Langfristige Kosteneinsparungen: Nachhaltige Materialien und energieeffiziente Technologien können langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Betriebskosten führen. Diese Einsparungen betreffen insbesondere die Heiz- und Energiekosten des Gebäudes.

  7. Zukunftssicherheit: Durch die Förderung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird das Gebäude besser auf zukünftige gesetzliche Anforderungen vorbereitet, wie beispielsweise strengere Umweltauflagen oder Energieeinsparverordnungen.

  8. Bewusstsein und Verantwortung: Ein solcher Baustein fördert das Bewusstsein für umweltfreundliches Bauen und Sanieren. Versicherungsnehmer, die diesen Baustein wählen, zeigen ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt und setzen ein Zeichen für nachhaltiges Handeln.

Zusammengefasst bietet ein Nachhaltigkeitsbaustein nicht nur ökologische Vorteile, sondern kann auch zur Wertsteigerung des Gebäudes, zur Senkung der Betriebskosten und zur Einhaltung zukünftiger gesetzlicher Vorgaben beitragen. Er stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die den Schutz des Eigentums mit nachhaltigem Handeln verbindet.

Manche Versicherer bieten einen solchen Baustein kostenpflichtig an. Andere Versicherungsgesellschaften integrieren die Leistungen automatisch.

Der Abschluss einer Glasversicherung kann besonders bei großen Glasflächen oder einem Wintergarten sehr sinnvoll sein.

Diese Versicherung bietet den Vorteil, dass sie unabhängig von der Schadensursache die Kosten für den Austausch von Glasscheiben übernimmt. Zusätzlich schützt eine Glasversicherung vor den oft hohen Reparaturkosten, die bei Glasbruch entstehen können.

Gerade in Haushalten mit Kindern oder Haustieren, wo das Risiko für Glasbruch erhöht ist, kann eine Glasversicherung zusätzlichen Schutz und finanzielle Sicherheit bieten.

Zu prüfen ist, ob man die Glasversicherung in die Hausratversicherung oder in die Wohngebäudeversicherung einschließt. In seltenen Fällen (etwa bei Wintergärten) wäre oft sogar beides nötig.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des versicherten Gebäudes. Konkret erstattet sie folgende Kosten:

  1. Wiederaufbau oder Reparatur: Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Wiederaufbau oder die Reparatur des Gebäudes, wenn es durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Blitzschlag beschädigt oder zerstört wurde.

  2. Aufräum- und Abbruchkosten: Sollten Abbrucharbeiten oder das Entfernen von Trümmern notwendig sein, werden auch diese Kosten von der Versicherung gedeckt.

  3. Bewegungs- und Schutzkosten: Kosten, die entstehen, um das Gebäude zu sichern oder vor weiteren Schäden zu schützen, etwa durch Notmaßnahmen wie das Abdecken eines beschädigten Dachs, sind ebenfalls abgedeckt.

  4. Kosten für einen Hotelaufenthalt: Falls das Gebäude durch den Schaden unbewohnbar wird, übernimmt die Versicherung oft die Kosten für einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.

  5. Mietausfälle: Vermieter können auch den Ersatz von Mietausfällen geltend machen, wenn das Gebäude durch den Schaden vorübergehend nicht vermietet werden kann.

  6. Sonstige Nebenkosten: Dazu gehören unter Umständen auch Kosten für die Dekontamination des Grundstücks, die Entsorgung von Schadstoffen oder die Wiederherstellung von Außenanlagen wie Zäunen oder Gehwegen, sofern diese mitversichert sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Leistungshöhe und die abgedeckten Risiken von den Bedingungen der individuellen Versicherungspolice abhängen. Manche Policen bieten darüber hinausgehende Leistungen, wie etwa die Übernahme von Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben, wenn diese explizit eingeschlossen wurden.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt, wie zum Beispiel Kosten für Dekontamination oder Aufräum- und Abbruchkosten.

Die Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung orientiert sich am Wert des Gebäudes und kann durch verschiedene Methoden ermittelt werden, wie etwa einen Wertermittlungsbogen, ein Gutachten oder die tatsächlichen Baukosten.

Üblicherweise wird die Versicherungssumme als Wert von 1914 in Mark angegeben. Dieses Jahr wurde gewählt, weil es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem die Baupreise stabil und zuverlässig waren, bevor außergewöhnliche Preissteigerungen eintraten.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jedes Jahr einen Baupreisindex, der es ermöglicht, den Wert von 1914 in den aktuellen Neubauwert umzurechnen. Für das Jahr 2024 betrug dieser Index 21,35. Ein Wohngebäude, das im Jahr 1914 beispielsweise mit 25.000 Mark bewertet wurde, hätte somit im Jahr 2024 einen Neubauwert von 533.750 Euro (25.000 Mark x 21,35 = 533.750 Euro).

Es gibt jedoch auch Versicherer, die die Prämie auf Basis der Wohnfläche berechnen, sogenannte Wohnflächenmodelle. Ein großer Vorteil der Wohnflächen-Tarife ist, dass die Berechnung weniger fehleranfällig ist, was das Risiko einer Unterversicherung reduziert und somit eine Kürzung der Leistungen im Schadensfall unwahrscheinlicher macht.

Um ein optimales und sicheres Ergebnis zu gewährleisten, empfehlen wir, zur Überprüfung der Wohngebäudeversicherung den Wertermittlungsbogen auszufüllen. Dadurch werden die meisten relevanten Aspekte klar erfasst und das Risiko einer Unterversicherung minimiert.

Eine Unterversicherung in der Gebäudeversicherung liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer sein Gebäude nicht ausreichend versichert hat.

Dies kann dramatische finanzielle Konsequenzen haben, daher achten wir sehr genau auf diesen Aspekt.

Beispiel: In einer Wohngebäudeversicherung wurde eine Wohnfläche von 100 qm berücksichtigt. Nach einem Brandschaden ermittelt ein Gutachter und stellt fest, dass sowohl im Keller als auch im Dachgeschosse zusätzliche Wohnfläche von weiteren insgesamt 100 qm vorhanden war.
Der Hauseigentümer hatte diese Wohnflächen im Nachhinein erst durch Umbaumaßnahmen im Haus „erschlossen“ - diese allerdings der Versicherung nicht gemeldet. Insgesamt hätten also zum Zeitpunkt des Brandschadens 200 qm Wohnfläche versichert sein müssen, es war aber nur die Hälfte versichert.

In einem solchen Fall besteht eine Unterversicherung von 50%.

Die Folgen dieser Unterversicherung: Durch den Brandschaden ist ein Schaden von insgesamt 600.000 Euro entstanden.
Die Versicherungsgesellschaft muss nun nur noch 50% davon, also 300.000 Euro übernehmen. Dies ist in dem Fall auch korrekt, da bei einer Unterversicherung die Kosten im Schadenfall nur teilweise vom Versicherer übernommen. Die Kürzung entspricht dem Verhältnis der Unterversicherung.

Um den Fall noch etwas härter zu formulieren:
Der Hauseigentümer hatte seine Wohngebäudeversicherung seit 10 Jahren nicht mehr aktualisiert und daher einen Tarif mit der Kürzungsmöglichkeit bei grober Fahrlässigkeit vereinbart.
Der Gutachter erkannte nach dem Brandschaden ein fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers, weil dieser bekannte Mängel an der Elektrik seit Jahren nicht reparieren ließ. Aus diesem Grunde bewertete der Gutachter das fahrlässige Verhalten mit einer Teilschuld von weiteren 50% an dem Brandschaden.

Ergebnis: Der Schaden an dem Gebäude wurde auf 600.000 Euro beziffert.

Durch die Unterversicherung musste die Versicherungsgesellschaft nur noch 300.000 Euro übernehmen.

Da der Gutachter ein grob fahrlässiges Verhalten von 50% feststellte, reduzierte sich die Summe von 300.000 Euro noch einmal um 50%, so dass letztendlich nur noch 150.000 Euro an den Hauseigentümer gezahlt werden mussten.

Die „Selbstbeteiligung“ nach dem Brandschaden von 600.000 Euro lag für den Hauseigentümer im Endeffekt bei 450.000 Euro, da die Versicherungsgesellschaft nur 150.000 Euro bezahlen musste.

Ein Wiederaufbau war daher aus finanziellen Mitteln nicht Dieses Beispiel ist natürlich vereinfacht dargestellt.

Es zeigt allerdings offensichtlich, dass man bei der Überprüfung und dem Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung genau darauf achten muss, dass das Gebäude ausreichend versichert ist, dass Wohnflächen, Ausstattung, Nebengebäude, etc. korrekt angegeben werden müssen. Und dass gleichzeitig auch darauf geachtet werden sollte, dass Verträge alle paar Jahre auf Bedingungsupdates geprüft werden.

Wir raten daher dringend dazu, vor jeder Berechnung einen Fragebogen mit den aktuellen Gebäudeangaben auszufüllen. Diesen Fragebogen senden wir Ihnen gerne zu.

Ob Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert sind, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab.

Hier sind einige allgemeine Richtlinien:

  1. Automatische Mitversicherung: Bei vielen Wohngebäudeversicherungen sind Nebengebäude wie Garagen, Carports, Gartenhäuser, Schuppen oder ähnliche Bauwerke, die auf demselben Grundstück wie das versicherte Hauptgebäude stehen, automatisch mitversichert. Diese Nebengebäude müssen in der Regel baulich fest mit dem Boden verbunden sein und dürfen nicht gewerblich genutzt werden.

  2. Klauseln und Ausnahmen: Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen Nebengebäude nicht automatisch mitversichert sind oder nur unter bestimmten Bedingungen. In solchen Fällen müssen diese Nebengebäude ausdrücklich in der Police aufgeführt und zusätzlich versichert werden. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder sich beim Versicherer zu erkundigen.

  3. Deckungserweiterung: Falls Nebengebäude nicht automatisch mitversichert sind, bieten viele Versicherer die Möglichkeit, sie gegen eine zusätzliche Prämie in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Diese Erweiterung kann sinnvoll sein, wenn sich auf dem Grundstück wertvolle oder größere Nebengebäude befinden.

  4. Gewerblich genutzte Nebengebäude: Nebengebäude, die gewerblich genutzt werden, sind in der Regel nicht automatisch mitversichert und erfordern oft eine spezielle Gewerbeversicherung.

  5. Deckungsumfang: Selbst wenn Nebengebäude mitversichert sind, kann der Deckungsumfang variieren. Einige Policen decken alle üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab, während andere nur bestimmte Risiken versichern. Es ist wichtig zu prüfen, welche Risiken für die Nebengebäude abgesichert sind.

Zusammengefasst: In vielen Fällen sind Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert, aber es gibt Ausnahmen. 

Wir empfehlen, bei einer Überprüfung der Wohngebäudeversicherung immer den Wertermittlungsbogen auszufüllen und dabei Angaben zu Nebengebäuden zu machen. Dadurch kann man sicherstellen, dass das Nebengebäude mitversichert wird.