Ein Kind zerkratzt beim Spielen das Auto des Nachbarn. Der Lack muss großflächig erneuert werden.
Man hilft einem guten Freund beim Umzug. Dabei lässt man versehentlich den schweren Fernseher auf den Boden fallen. Der Fernseher ist kaputt.
Am Flughafen benutzt man versehentlich die falsche Türe in den Sicherheitsbereich. Als die Flughafenüberwachung dieses Versehen feststellt, müssen 300 Fluggäste aus dem Sicherheitsbereich entfernt und neu kontrolliert werden. Als Folge müssen drei Flüge gecancelt und weitere Abflüge verschoben werden. Es entsteht ein enormer Vermögensschaden.
Wer haftet für den entstandenen Schaden? Welche Schadenhöhe ist gerechtfertigt? Muss man diese Schäden selbst bezahlen?
Für die Klärung dieser Fragen ist die Private Haftpflichtversicherung zuständig.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, da sie vor finanziellen Forderungen Dritter schützt.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Quelle: § 823 BGB
Wenn Personen zu Schaden kommen, können hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Auch wenn Ihre Kinder einen Schaden verursachen, ist es entscheidend, eine starke Haftpflichtversicherung zu haben, die diese Ansprüche übernimmt und sich um die Regulierung kümmert.
Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche zu einem Rechtsstreit, so führt die Versicherungsgesellschaft für Sie den Rechtsstreit und übernimmt sämtliche Kosten.
Seit vielen Jahren zählt die Haftpflichtkasse zu unseren Hauptpartnern im Bereich der Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Unfallversicherung.
Ein sehr gutes Bedingungswerk und gute Preise können viele Versicherungsgesellschaften anbieten. Eine schnelle Policierung nach einem Online-Antrag und eine rechtzeitige Abbuchung ist ebenfalls für fast alle Versicherungsgesellschaften umsetzbar. Die Qualität einer Versicherungsgesellschaft zeigt sich aber eigentlich erst im Schadenfall.
Unsere Erfahrungen in Bezug auf die Schadenabwicklung durch die Haftpflichtkasse sind hervorragend.
Nahezu alle Schadenfälle werden sehr schnell und kundenfreundlich bearbeitet.
Die Kommunikation mit der Haftpflichtkasse ist immer kompetent und freundlich.
Das gleiche gilt bei Vertragsänderungen, bei Umstellung der versicherten Personen oder eines Tarifwechsels. Während die Servicequalität bei den allermeisten großen wie kleinen Versicherungsgesellschaften leider immer schlechter geworden ist, bleibt die Bearbeitungsqualität bei der Haftpflichtkasse seit vielen Jahren auf einem ausgezeichneten Niveau.
Daher empfehlen wir für die Privathaftpflichtversicherung die Haftpflichtkasse.
Dies gilt im Übrigen auch für Beamte (insbesondere Lehrer und Verwaltungsbeamte), die bei der Haftpflichtkasse eine maßgeschneiderte Dienst-Haftpflichtversicherung gegen einen
Mehrbeitrag einschließen können. Zu beachten ist, dass in der Dienst-
Haftpflichtversicherung für Beamte bereits eine „kleine“ echte
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung enthalten ist. Solche Schäden müssten bei anderen Versicherern meist extra hinzugebucht werden oder sind nicht versicherbar.
Für Beamte liegt die Haftpflichtkasse preislich ein paar Euro im Jahr teurer als manche andere Beamtenversicherer - die hervorragenden Bedigungen in Verbindung mit einer sehr guten Schadenabwicklung rechtfertigen dies aber eindeutig.
Die Privathaftpflichtversicherung „Einfach Gut“ der Haftpflichtkasse stellt eine gute und preisgünstige Absicherung dar, die vom Leistungsumfang bereits besser als die meisten „Basis- oder Standardtarife“ anderer Versicherungsgesellschaften ist.
Folgende Punkte sind bei der Haftpflichtkasse im Tarif „Einfach Gut“ automatisch mitversichert:
- 25 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schäden durch deliktunfähige Personen bis 10.000 Euro
- Gefälligkeitsschäden
- Forderungsausfalldeckung
- Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers/Dienstherren gegen den Versicherungsnehmer bis 2.500 Euro (150 Euro Selbstbeteiligung)
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
- Verlust privater, fremder Schlüssel/Codekarten bis 100.000 Euro
- Mietsachschäden bis 10 Millionen Euro
- Innovationsgarantie: zukünftige Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil dieses Vertrages.
Die Tarifvariante „Einfach gut“ ist für Personen geeignet, die eine besonders preiswerte Standard-Absicherung wünschen.
Die Tarife „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“ sind etwas teurer - bieten dafür aber einen noch weitergehenden Versicherungsschutz.
Die Tarifvariante „Einfach Besser“ zählt leistungsmäßig bereits zur Komfort-Klasse im Bereich der Privathaftpflichtversicherung.
Viele sinnvolle Leistungserweiterungen, eine echte Besserstellungsklausel, Best-Leistungs-Garantie und Innovationsklausel garantieren einen Top-Versicherungsschutz.
Folgende Punkte sind bei der Haftpflichtkasse im Tarif „Einfach Besser“ automatisch mitversichert:
- 50 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schäden durch deliktunfähige Personen bis 500.000 Euro
- Gefälligkeitsschäden
- Forderungsausfalldeckung inklusive Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche
- Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers/Dienstherren gegen den Versicherungsnehmer bis 10.000 Euro (ohne Selbstbeteiligung)
- Verlust privater, fremder Schlüssel/Codekarten bis 500.000 Euro
- Mietsachschäden bis 10 Millionen Euro
- Besitzstandsgarantie: alle Leistungen des unmittelbaren Vorvertrages werden bis zur Versicherungssumme übernommen. Damit hat man automatisch eine Besserstellungsgarantie zur Vorversicherung.
- Erweiterte Vorsorge: Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass die Haftpflichtkasse bedingungsgemäß nicht leisten müsste, ein anderer deutscher Versicherer aber schon: dann zieht die Haftpflichtkasse mit und reguliert den Schaden auf der Grundlage der Bedingungen einer anderen Versicherungsgesellschaft ebenfalls.
Dieser Baustein wird bei anderen Versicherungsgesellschaften als Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie beschrieben.
Die Tarifvariante „Einfach Komplett“ beinhaltet alle Leistungen der Tarifvarianten „Einfach Gut“ und „Einfach Besser“.
Darüber hinaus gibt es einige Leistungserweiterungen, die am deutschen Markt nur äußerst selten zu finden sind. Dieser Tarif liegt leistungsmäßig im absoluten Spitzenbereich.
Die Versicherungssumme liegt mit 70 Millionen Euro sehr hoch.
Wir müssen an dieser Stelle anmerken: Am Markt gibt es inzwischen einige Anbieter, die mit 100 Millionen Euro Versicherungssumme werben, dafür aber im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen zu viele Haken oder eine schwache Schadenabwicklunghaben. Daher empfehlen wir als Premium-Versicherer eindeutig die Haftpflichtkasse.
- Entfall der Höchstersatzleistungen / Sublimits: dadurch echte Absicherungshöhe von 70 Millionen Euro in vielen Bereichen
- Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen bis 70 Millionen Euro
- Selbstständige gewerbliche Nebentätigkeit gemäß Auflistung bis 22.000 Euro Umsatz
- Verlust privater, fremder Schlüssel/Codekarten bis 70 Millionen Euro
- Verlust beruflicher, dienstlicher Schlüssel/Codekarten bis 70 Millionen Euro
- Sachschäden an gemieteter Immobilie bis 70 Millionen Euro
- Be- & Entladeschäden an Kraftfahrzeugen bis 70 Millionen Euro
- Schäden beim Öffnen der Kfz Tür bis 10.000 Euro (bei 150 Euro Selbstbeteiligung)
- Falsches Betanken fremder, gemieteter & nicht zum regelmäßigen Gebrauch überlassener Kfz bis 70 Millionen Euro
- Reinigungs- & Pflegearbeiten an geliehenen Kfz bis 10.000 Euro (bei 150 Euro Selbstbeteiligung)
- Vermögensschäden aus der Hochstufung / Schadenfreiheitsrabatt mit geliehenem Kfz für Haftpflicht- und Kaskoversicherungen (Mehrbeitrag 5 Jahre)
- Schäden an gemieteten E-Scootern
- Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftpflicht hinaus bis 5.000 Euro
Bitte nutzen Sie den Online-Rechner auf unserer Internetseite, um den passenden Vertrag abzuschließen.
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Dadurch werden wir als Ansprechpartner für Sie hinterlegt und können Ihnen auch bei seltenen Unstimmigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft helfen.
Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Wenn Sie unsere Kunden-App nutzen, erhalten Sie die Policen und Nachträge der Haftpflichtkasse automatisch in die Kunden-App / den digitalen Finanzmanager übermittelt, so dass Sie Ihre Vertragsunterlagen immer aktualisiert bei sich tragen.
Ja: Wenn man Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse abschließt, sind zusätzliche Kombirabatte möglich.
In allen drei Sparten ist die Haftpflichtkasse sehr gut aufgestellt.
Und ist - wie beschrieben - einer der wenigen Versicherungsgesellschaften mit ausgezeichneter Service-Qualität.
Sollten Sie bislang noch nicht bei der Haftpflichtkasse versichert sein: Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und wir prüfen, ob ein Wechsel zu Vorzugskonditionen möglich ist.
Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz, wenn der Versicherungsnehmer selbst durch eine andere Person geschädigt wird, die für den Schaden haftet, aber nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen, weil sie keine eigene Haftpflichtversicherung hat und finanziell nicht dazu in der Lage ist.
In solchen Fällen springt die eigene Privathaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Schadensregulierung, als ob der Schädiger versichert wäre. Dies schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten, wenn er auf Schadenersatz angewiesen ist.
Wenn Verwandte oder Freunde umziehen und Hilfe beim Hausbau benötigen, hilft man natürlich gerne.
Solche Gefälligkeiten können aber teuer werden. Wenn man bei der Hilfe aus Versehen eine Umzugskiste fallen lässt und darin eine teure Vase war, wird die Hilfe auf einmal zu einem Problem.
In einer älteren Standard-Privathaftpflichtversicherung wären solche Gefälligkeitsschäden oft nämlich nicht versichert.
Bei der Haftpflichtkasse sind solche Schadenfälle mit eingeschlossen.
Mietsachschäden sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, um Schäden abzudecken, die der Versicherungsnehmer an gemieteten Wohnräumen verursacht. Dazu gehören Schäden an Böden, Wänden, Türen oder Fenstern, die während der Mietzeit entstehen.
Diese Versicherung schützt den Mieter vor hohen Reparaturkosten, die der Vermieter nach einem Schadensfall geltend machen könnte. Besonders bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Wasser- oder Brandschäden, ist diese Absicherung wichtig.
In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Schlüsselschäden mitversichert, wenn ein fremder Schlüssel verloren geht, der dem Versicherungsnehmer anvertraut wurde. Dies gilt insbesondere für Schlüssel zu Mietwohnungen, Büros oder anderen gewerblich genutzten Räumen. Die Versicherung deckt die Kosten für den Austausch der Schlösser und Schlüsselanlagen sowie damit verbundene Folgekosten.
Bei der Haftpflichtkasse sind deliktunfähige Personen in den verschiedenen Tarifen wie folgt mitversichert:
Einfach Gut: Schäden durch deliktunfähige Personen sind bis zu 10.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden versichert. Personenschäden sind bis zur Versicherungssumme abgedeckt.
Einfach Besser: Hier sind Schäden durch deliktunfähige Personen bis zu 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden versichert, Personenschäden ebenfalls bis zur Versicherungssumme.
Einfach Komplett: In diesem Tarif sind Schäden durch deliktunfähige Personen bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt, sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden.
Ja, bei der Haftpflichtkasse ist die Vermietung von Eigentumswohnungen mitversichert.
Bitte beachten Sie die gültigen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich (...) auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, auch an Feriengäste;
Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Einschränkungen bei selbst bewohntem Mehrfamilienhaus:
Wenn man selbst in einem Mehrfamilienhaus wohnt (oder in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) und in diesem Haus vermietete Wohnungen besitzt: In dem Fall besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Bruttojahresmietwert unter 35.000 Euro liegt oder maximal zwei Wohneinheiten vermietet werden.
Im Zweifel nehmen Sie bitte zur Sicherheit Kontakt mit uns auf, um dies schriftlich abzuklären.
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