Wenn Besucher aus dem (außereuropäischen) Ausland nach Deutschland und Europa kommen, benötigen die Besucher eine Incoming-Versicherung. Dies ist eine Krankenversicherung für ausländische Gäste.
Ausländer, die vorübergehend in Deutschland zu Gast sind, müssen diese Incoming-Police in der Regel schon für die Beantragung des Einreisevisums (Schengen-Visum) nachweisen.
Die Incoming-Police sollte für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland abgeschlossen werden.
Unsere Empfehlung: Incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur
Die Reisekrankenversicherung der HanseMerkur bietet eine umfassende Absicherung für ausländische Gäste während ihres Aufenthalts in Deutschland.
Egal ob man als Tourist, Verwandter, Au-Pair, Student oder Geschäftsreisender in Deutschland zu Besuch ist: Die Incoming-Police der HanseMerkur bietet im Falle von Krankheit oder Unfall eine sehr gute und vergleichsweise günstige Absicherung.
Neben der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamenten oder bei Krankenhausaufenthalten bietet die HanseMerkur auch einen 24-Stunden-Notfallservice, der allen Versicherten in Notfällen zur Seite steht.
Die HanseMerkur zählt seit vielen Jahren zu den stärksten Anbietern im Bereich der Reisekrankenversicherung. Viele Reisebüros arbeiten ebenfalls mit der HanseMerkur zusammen.
Die HanseMerkur bietet verschiedene Tarifvarianten mit unterschiedlichen Leistungen an. Diese können Sie über den Online-Rechner gut vergleichen.
Die Incoming-Police der HanseMerkur kann jederzeit abgeschlossen werden.
Häufig muss diese Reise-Krankenversicherung schon vor der Einreise abgeschlossen werden und dient dann als Nachweis für die Visums-Erteilung.
Steht der Einreisetag noch nicht fest, z. B. bei Beantragung eines Visums, ist das geplante Datum zu nehmen und anschließend das tatsächliche Einreisedatum bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur oder der Advigon schriftlich nachzumelden.
Wenn man sich schon in Deutschland befindet, gilt folgendes:
Man kann die Incoming-Police auch nach der Einreise abschließen. Dann muss der Vertrag bis zum geplanten Ausreisetag abgeschlossen werden.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.
Bei der Incoming-Police handelt es sich um eine befristete Krankenversicherung für vorübergehend in Deutschland lebende Gäste.
Die Incoming-Police der HanseMerkur kann für maximal 1 Jahr abgeschlossen werden.
Sofern der Aufenthalt in Deutschland länger als 1 Jahr beträgt, bietet die HanseMerkur eine Absicherung über ihre Partnergesellschaft ADVIGON an. Über die ADVIGON kann die Incoming-Police für bis zu 5 Jahre abgeschlossen werden. Eine Verlängerung über 5 Jahre hinaus hat der Gesetzgeber verboten.
Sofern ein dauerhafter Verbleib in Deutschland gewünscht wird, kann eine Incoming-Police nur eine Übergangslösung darstellen. In diesem Fall muss geprüft werden, ob ein Wechsel in die Private Krankenversicherung oder in eine gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
Außerdem muss man beachten, dass bei einer Incoming-Police in verschiedenen Bereichen Erstattungshöchstgrenzen bestehen.
Je nach Tarifvariante sind manche Leistungen (wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Heil- und Hilfsmittel) nicht oder nur teilweise mitversichert.
Die HanseMerkur bietet einen den Tarif Basic mit Standardleistungen und den Tarif Profi mit erweitertem Leistungsumfang an.
Die genauen Regelungen finden Sie über den Online-Rechner und den gültigen Versicherungsbedingungen.
Die HanseMerkur und die ADVIGON versichern Gäste bis zum 75. Lebensjahr mit ausländischer Staatsangehörigkeit und einem ständigen Wohnsitz im Ausland.
Der Aufenthalt in Deutschland darf die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten.
Personen bis 35 Jahre können die günstigeren Tarife „Young Travel“ abschließen. Diese sind AuPairs, Schüler, Studenten, Praktikanten und Teilnehmer an Work & Travel-Programmen in Deutschland geeignet.
Innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren ist eine Vertragsverlängerung grundsätzlich möglich. Die Versicherungsgesellschaft muss der Verlängerung aber zustimmen.
Wenden Sie sich für eine Verlängerung bitte rechtzeitig an uns. Es muss ein direkter Anschlussvertrag an den Erstvertrag abgeschlossen werden.
Ja, eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die Abreise eher als geplant erfolgt.
Hierzu ist ein Nachweis (z.B. Flugticket) nötig, um den Beendigungszeitpunkt zu ändern.